Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hatte vor kurzem bereits wegen mehrerer Betriebsübergänge in meinem ehemaligen Betrieb gefragt. Nun steht der Termin zur Güteverhandlung mit meinem AG. Eigentlich hätte ich seit 3. Februar wieder arbeiten müssen, was aber nicht gewünscht wird, da mein AG ja meint keinen Vertrag mit mir zu haben. Der Termin ist nun am 24. Februar angesetzt. Ich frage mich nun als was die Zeit, die nun zwischen Arbeitsbeginn und Gütetermin, verstreicht, gilt. Das Arbeitsamt und auch die ARGE fühlt sich nicht "verantwortlich" und ohne Kündigung oder Bestätigung des Arbeitsverhältnisses kann ich so gut wie nix machen, ausser den entsprechenden Ämtern bescheid zu geben und abzuwarten. Es wird auch Resturlaub aus dem Jahr der Schwangerschaft eingeklagt. Meinen Sie, dass diese Zeit dann sozusagen als "Urlaub" gilt? Oder bedarf es da auch eigentlich einer Zustimmung oder Anerkennung des Urlaubsanspruches? Ich habe einfach nur Angst am Ende die Doofe zu sein, weil ich irgendwem nicht bescheid gesagt habe oder mich nicht dementsprechend abgesichert habe. Vielen Dank für Ihre stetige Mühe
Hallo, haben Sie einen RA? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin direkt zum Arbeitsgericht gegangen. Ich hatte vorher aber eine Rechtsberatung bei einem Anwalt. LG
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