Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abstammungsangelegenheit Gerichttermin anhörung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Abstammungsangelegenheit Gerichttermin anhörung

Lalala1234-

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Hallo ich habe ein schreiben bekommen der vater meines kindes will einfach nicht angeben, das er der Vater ist. Mein Sohn ist nun 9 monate alt. Habe eine Termin fur Nächten Monat bekommen, Nun steht auf der dem schreiben. Das Persönliche Erscheinen der Kindesmutter und des Beteiligten zu 3. wird angeordnet. " Bedeutet dies das mein Sohn zu dieser anhörung mitkommen muss oder nur ich als Kinds Mutter?? Er bekommt an diesem Tag seien Impfung dann würde Oma ihn dort hin begleiten. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vorne im Brief steht, wer der Beteiligte zu 3. ist. Früher musste das Kind mit, damit das Gericht sich ein Bild von der Ähnlichkeit (vorall der Ohren - ernsthaft) machen konnte.Heute zu DNA Zeiten weiß ich nicht, was ein Kleinkind da soll. Rufen Sie mal im Gericht an. Liebe Grüße NB


cube

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In dem schreiben steht doch "und des Beteiligten" - also würde ich mal sagen ja, dein Kind ist ja Beteiligter. Sogar Hauptbeteiligter. Du kannst aber auch einfach mal anrufen und dort nachfragen :-)


Sternenschnuppe

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Also ich war da alleine, selbst der Vater schickte nur seinen Anwalt. Kind war Zuhause. Ruf an und frage nach wenn es komisch ausgedrückt ist, die sind nett und erklären es Dir.


Kaiserschmarrn

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Kann auch dein Beistand sein, solltest du vom Jugendamt vertreten werden. Oder es ist der Vater gemeint, er ist Beteiligter im Verfahren, das Kind ist Antragsteller. Ruf bei Gericht an oder im Jugendamt, solltest du eine Beistandschaft haben. Das Kind muss i.d.R. nicht mit.


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