Sissi04
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann arbeitet als Tarifbeschäftiger bei der Polizei (kein Beamter). Nun ist es so das er in seiner Elternzeit wöchentlich mehrere Gerichtstermine als Zeuge wahrnehmen muss. Stehen ihm für diese Zeit Überstunden trotz Elternzeit zu? Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, wöchentlich mehrere Gerichtstermine über einen längeren Zeitraum? Ungewöhnlich. Problem ist, dass er zwar Zeuge wegen seiner Tätigkeit ist, man aber grds verpflichtet ist, als Zeuge auszusagen. Um die Zeugengeschichte wird er also nicht drumherum kommen. Wenn es so viele Termine sind werden die auch nicht alle verlegt werden. Frage ist, ob ihm hierfür Entlohnung zusteht. Dass würde ich mit dem AG / Gewerkschaft/ BR klären. Und in den Arbeitsvertrag schauen. Die Frage würde sich ja auch stellen, wenn er im Urlaub/ Freizeit zu Gericht muss. Liebe Grüße NB
drosera
Hallo, ist er denn 100% in Elternzeit, dann arbeitet er eigentlich gar nicht? Oder arbeitet er in Teilzeit?
Sissi04
Er ist zu 100% in elternzeit
Mitglied inaktiv
Als Zeuge bekommt er doch eine Aufwandsentschädigung? Und wieso ist er ständig Zeuge wegen seines Dienstes, wenn er gar nicht arbeitet?
mellomania
sind das noch alte fälle? wenn er in reiner elternzeit ist bekommt er KEINE aufwandsentschädigung weil er ja KEINEN verdienstausfall hat.
Felica
Wenn das Fälle sind wo er als Zeuge erscheinen muss aufgrund seines Berufes, dann würde ich mit dem AG klären das die innerhalb der TZ-Regelung in der EZ abgegolten werden. Er muss es dann zwar mit dem EG verrechnen, aber ich würde es schon aus versicherungstechnischen Gründen empfehlen. Aber das ist rein meine Einschätzung und Meinung.
Felica
Wenn das Fälle sind wo er als Zeuge erscheinen muss aufgrund seines Berufes, dann würde ich mit dem AG klären das die innerhalb der TZ-Regelung in der EZ abgegolten werden. Er muss es dann zwar mit dem EG verrechnen, aber ich würde es schon aus versicherungstechnischen Gründen empfehlen. Aber das ist rein meine Einschätzung und Meinung.
Lovie
Hat denn jemand dem Gericht schon mitgeteilt dass er sich in Elternzeit befindet und bittet, die Termine zu verschieben?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Die letzten 10 Beiträge
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation