Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Gerichtstermine

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Gerichtstermine

Sissi04

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann arbeitet als Tarifbeschäftiger bei der Polizei (kein Beamter). Nun ist es so das er in seiner Elternzeit wöchentlich mehrere Gerichtstermine als Zeuge wahrnehmen muss. Stehen ihm für diese Zeit Überstunden trotz Elternzeit zu? Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wöchentlich mehrere Gerichtstermine über einen längeren Zeitraum? Ungewöhnlich. Problem ist, dass er zwar Zeuge wegen seiner Tätigkeit ist, man aber grds verpflichtet ist, als Zeuge auszusagen. Um die Zeugengeschichte wird er also nicht drumherum kommen. Wenn es so viele Termine sind werden die auch nicht alle verlegt werden. Frage ist, ob ihm hierfür Entlohnung zusteht. Dass würde ich mit dem AG / Gewerkschaft/ BR klären. Und in den Arbeitsvertrag schauen. Die Frage würde sich ja auch stellen, wenn er im Urlaub/ Freizeit zu Gericht muss. Liebe Grüße NB


drosera

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Hallo, ist er denn 100% in Elternzeit, dann arbeitet er eigentlich gar nicht? Oder arbeitet er in Teilzeit?


Sissi04

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Er ist zu 100% in elternzeit


Mitglied inaktiv

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Als Zeuge bekommt er doch eine Aufwandsentschädigung? Und wieso ist er ständig Zeuge wegen seines Dienstes, wenn er gar nicht arbeitet?


mellomania

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sind das noch alte fälle? wenn er in reiner elternzeit ist bekommt er KEINE aufwandsentschädigung weil er ja KEINEN verdienstausfall hat.


Felica

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Wenn das Fälle sind wo er als Zeuge erscheinen muss aufgrund seines Berufes, dann würde ich mit dem AG klären das die innerhalb der TZ-Regelung in der EZ abgegolten werden. Er muss es dann zwar mit dem EG verrechnen, aber ich würde es schon aus versicherungstechnischen Gründen empfehlen. Aber das ist rein meine Einschätzung und Meinung.


Felica

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Wenn das Fälle sind wo er als Zeuge erscheinen muss aufgrund seines Berufes, dann würde ich mit dem AG klären das die innerhalb der TZ-Regelung in der EZ abgegolten werden. Er muss es dann zwar mit dem EG verrechnen, aber ich würde es schon aus versicherungstechnischen Gründen empfehlen. Aber das ist rein meine Einschätzung und Meinung.


Lovie

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Hat denn jemand dem Gericht schon mitgeteilt dass er sich in Elternzeit befindet und bittet, die Termine zu verschieben?


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