mapauli
Liebe Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Mein Sohn wurde diese Woche eingeschult und nun haben wir erfahren, dass wir leider in 1,5- 2 Monaten umziehen müssen. Nun habe ich folgendes Problem. Wir wohnen in Berlin, wo die Kinder ja sehr früh eingeschult werden. Mein Sohn ist noch 5 Jahre alt und wird im November 6 Jahre. Nach Berliner Stichtagregelung ist er schulpflichtig. Wir ziehen nach Bayern, dort ist er aber nicht schulpflichtig. Was passiert denn nun mit ihm? Muss/ Kann er wieder in den Kindergarten? Oder kommt er ihn die Grundschule? Oder dürfen wir vielleicht wählen? Vielen Dank für ihre Hilfe!
Hallo, das weiß ich nicht. Klären Sie das mit der zuständigen Aufsichtsbehörde in Bayern. Liebe Grüße, NB
kati1976
ich würde beim schulamt in Bayern anrufen, wie die das jetzt handhaben wollen
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