Cosi2009
Sehr geehrte Frau Bader, zwischen meiner ersten und zweiten Schwangerschaft habe ich mehr als 12 Monate bei meinem AG gearbeitet. Dann bin ich für 1,5 Jahre in Elternzeit gewesen und arbeite seit Januar wieder bei meinem AG. Wenn Baby Nummer 3 im September kommt, habe ich also, wenn alles gut geht, gerade mal 7 (? wird der Mutterschutz rausgerechnet?) Monate gearbeitet. Auf Grundlage welcher Zahlen wird denn dann das Elterngeld berechnet? Im letzten halben Jahr meiner Elternzeit hatte ich keine Bezüge, da wir nur ein Jahr Elterngeld bezogen haben... Mit freundlichem Gruß Cosi
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ab Beginn MUtterschutz rückwärts 12 Monate. Sind das dann die von Dir errechneten 7 ? Dann 7x Verdienst + 5x 0€ ( da keine Bezüge ) + Geschwisterbonus bis das bisher kleineste Kind 3 ist. Meine das sind 75€
Cosi2009
Danke für deine Antwort! Ich habe nicht gewusst, dass es bis *Beginn Mutterschutz" gerechnet wird. Dann hätte ich tatsächlich nur 6 Monate gearbeitet... Mit den 75 Euro stimmt. Wow, das ist nicht so die Menge, aber wir freuen uns trotzdem über den hoffentlich im September schlüpfenden Erdenbewohner... Vielen Dank noch einmal! Cosi
SumSum076
Guck mal hier, das könnte dir weiterhelfen, ist ein Rechenbeispiel: http://www.gutefrage.net/frage/elterngeld-hoehe-beim-zweiten-kind#answer31270604 Gruß Sabine
SumSum076
Geschwisterbonus sind 10% vom Elterngeld, mindestens aber 75 Euro! Gruß Sabine
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