JasmineT
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe schon viel im Internet gesucht, aber keine richtige Antwort gefunden. Nach mehreren Anrufen bei städtischen Elterngeldstellen werde ich das Gefühl nicht los, nicht besonders kompetent beraten worden zu sein. Mein Fall: ich bin seit 2 Jahren selbstständig als Dozentin und habe daher ein stetiges aber unregelmäßiges Einkommen. Zusätzlich habe ich seit Februar 2014 eine halbe Stelle angetreten, im Angestelltenverhätnis, sozialversicherungspflichtig. Dort Arbeite ich als Verwaltungskraft. Meine selbstständige Tätigkeit als Dozentin übe ich weiter aus. Im November kommt mein Kind zur Welt. Wird zur Elterngeldberechnung wirklich nur (wie alle städtischen Stellen behaupten) das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt herangezogen? also das Einkommen von 2013, wo ich noch nicht im Angestelltenverhältnis gearbeitet habe? Fällt das Angestelltenverhältnis damit ganz aus der Berechnung raus??? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei der Frage weiterhelfen können. Sehr interessieren würde mich auch, wo solche Fragen rechtlich festgeschrieben sind. Mit den besten Grüße, Jasmine Tallmann
Hallo, Ausgangspunkt der Berechnung ist bei Selbstständigen der Gewinn laut Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor derGeburt des Kindes. Alle für die einzelnen Einkunftsarten aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit ermittelten Beträge werden nun addiert und durch zwölf geteilt. Vom so erhaltenen monatlichen Durchschnittseinkommen aus dem zwölfmonatigen Bemessungszeitraum vor der Geburt werden Steuern und Sozialabgaben in pauschalierter Form abgezogen. Das richtet sich nach Lohnsteuerklasse etc. Minus wäre null Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Google mal nach den Richtlinien zum BEEG, da steht einiges, auch zu den Berechnungsgrundlagen drin. Gruß Sabine
JasmineT
Noch eine Nachfrage: in meinem Fall lagen im abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ja nur Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit vor. Heißt dass, die Einnahmen aus der nichtselbststänigen Tätigkeit (die ich erst Anfang diesen Jahres aufgenommen habe) werden überhaupt nicht einbezogen??? Obwohl ich bis zur Geburt des Kindes 8 Monate lang Nichtselbstständig tätig bin? Gilt das sogar wenn ich meine Selbstständigkeit weit vor der Geburt aufgeben würde??? Danke für eine Antwort! Jasmine T.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, werden zur Berechnung des Elterngeldes grundsätzlich nur die letzten 12 Monate vor der Geburt berücksichtigt, oder wird, wenn man in den letzten 12 Monaten im EU mit anderem Kind war und kein Geld bekommen hat die Monate davor, wo man normal verdient hat zur Berechnung benutzt?
Sehr geehrte Frau Bader, zwischen meiner ersten und zweiten Schwangerschaft habe ich mehr als 12 Monate bei meinem AG gearbeitet. Dann bin ich für 1,5 Jahre in Elternzeit gewesen und arbeite seit Januar wieder bei meinem AG. Wenn Baby Nummer 3 im September kommt, habe ich also, wenn alles gut geht, gerade mal 7 (? wird der Mutterschutz rausg ...
Guten Tag Frau Bader! Bis Anfang des nächsten Jahres (2015) befinde ich mich in Elternzeit. Als meine Tochter vier Monate alt war, habe ich eine befristete Beschäftigung während der Elternzeit über 30 Stunden angenommen,da ich meine Stelle sonst verloren hätte und in einem anderen Bereich eingesetzt würde. Wir wollen nun unser zweites Kind p ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn ist am 23.12.2016 auf die Welt gekommen . Mein Elterngeld lasse ich mir zwei Jahre lang auszahlen. Meine Elternzeit habe ich bei meinem Arbeitgeber auch für zwei Jahre beantragt. Nun planen wir noch ein Baby. Wenn alles klappt, kommt es während der Elternzeit. Meine Frage ist, welche "Gehalt"Grundlage wird fü ...
Hallo Frau Bader, wir bekommen im Dezember unser erstes Kind (vsl. 3.12.17) und überlegen derzeit wie wir unser Elterngeld in Anspruch nehmen. Meine Frau bleibt ab der Geburt 2 Jahre zu Hause. Ein zweites Kind ist angedacht. Die Grundlage für das Elterngeld Kind 1 ist relativ klar. Nehmen wir an nach der Geburt unseres ersten Kindes bek ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit meines im Dezember geborenen Kindes. Wir überlegen aktuell, ob wir im nächsten Jahr (noch in der Elternzeit) ein zweites Kind bekommen möchten. Da stellte sich uns allerdings die Frage nach der Grundlage der Elterngeldberechnung. Es wird ja grundsätzlich das Einkommen der letzten 1 ...
Hallo Frau Bader, meine Situation stellt sich wie folgt dar: Mein Mann und ich haben im Februar geheiratet. Vorher hatte ich die Steuerklasse I. Mit der Hochzeit wurde uns beiden automatisch die Steuerklasse IV zugewiesen. Anfang August wurde unser Antrag auf Steuerklassenwechsel vom Finanzamt bearbeitet. Hier haben wir für mich die Steue ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beratungshilfe und Unterhalt rückwirkend
- Frühchen Mutterschutz
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes