Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Grenzgänger nach CH, Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Grenzgänger nach CH, Elterngeld

schaafie82

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Hallo, ich arbeite in der schweiz und habe meinen ET am 9.2.2012. ich werde danach den Mutterschutz der Schweiz (soweit ich weiss, 14 Wochen) in Anspruch nehmen und danach noch Urlaub (ev auch unbezahlt) dran hängen um so ca ein halbes Jahr zu Hause bleiben zu können. Darf dann mein Mann (arbeitet in D) danach noch ein Jahr zu Hause bleiben und auch ein Jahr lang Elterngeld beziehen? Ich würde ja in dem halben Jahr kein Elterngeld beziehen. Oder ist es sogar möglich, dass ich in den 2 Monaten, die ev unbezahlt wären, in D Elterngeld bekomme? Vielen Dank schonmal für die Antwort und liebe Grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitet ein Familienmitglied im EU-Ausland bzw. der Schweiz und ist der andere Elternteil in Deutschland beschäftigt, besteht Anspruch auf Elterngeld in Deutschland. Hier ist der Anspruch im Wohnland des Kindes vorrangig. Ob es in der CH EZ gibt, weiß ich nicht. Liebe Grüsse, NB


Lina_100

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Wo lebt ihr, Schweiz oder BRD?


schaafie82

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in BRD :-)


Lina_100

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Hallo, Wenn er nicht das erste Lebensjahr nimmt geht es nicht. Fuer das halbe Jahr müsste er aber berechtigt sein. VG


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