Sehr geehrte Frau Bader, zum Oktober diesen Jahres trete ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit nach TVÖD an. Da ich bereits im 7. Monat schwanger bin, werde ich von den 6 Monaten Probezeit vor dem Mutterschutz nur 1 Monat ableisten können. D.h., ab November beginnt mein Mutterschutz. Nach der Entbindung plane ich, 1 Jahr in Elternzeit zu gehen. Anschließend werde ich wohl (nach Absprache mit dem neuen Arbeitgeber) ca. 6 Monate Teilzeit arbeiten, bis ich anschließend in Vollzeit weiter arbeite. Wie verhält es sich jetzt mit der Probezeit? Zählt die Zeit im Mutterschutz auch dazu? Das hieße, nach der Elternzeit hätte ich nur noch 2,5 Monate Probezeit. Und das anschließende Teilzeit-Arbeitsverhältnis - hat das Einfluß auf die Probezeit? Oder ist es egal, ob ich danach Teil- oder Vollzeit wieder einsteige? Vielen Dank für die Beantwortung. Als Laie habe ich kein passendes Gesetz zum Selbststudium gefunden!
von Ginka am 18.09.2012, 14:53