Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gilt der Elternzeitanspruch je Kind oder je Elternteil?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gilt der Elternzeitanspruch je Kind oder je Elternteil?

Wolfsrudel

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe für die ersten drei Jahre unseres Sohnes bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt. Besteht für meinen Ehemann und Kindsvater daneben ebenfalls ein Anspruch auf Elternzeit, so dass er zusätzlich zu meiner genommenen Elternzeit die Übertragung von 24 Monaten Elternzeit vor dem dritten Geburtstag unseres Sohnes auf Folgejahre (bis zum 8. Geburtstag) beantragen kann? Ich finde im Internet nur diese Aussage: „Alle Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst erziehen und betreuen, haben bis zum 3. Geburtstag des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit.“ Demnach wäre das neben meinem Elternzeitanspruch auch noch für meinen Mann möglich, da wir zu dritt zusammenleben. Wo finde ich die Rechtsgrundlage hierzu? Wie ordne ich in dem Zusammenhang diese Aussage ein: „Die Übertragung von bis zu zwölf Monaten auf spätere Jahre erfordert allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers.“ Können doch nur zwölf Monate über den 3. Geburtstag hinaus mit Zustimmung des Arbeitgebers übertragen werden oder besteht da noch eine zustimmungsfreie Möglichkeit. Danke vorab und viele Grüße von der Wolfsmama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 15 BEEG: (2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden Steht also alles im Gesetz. Liebe Grüße NB


mellomania

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jedes elternteil hat pro kind 3 jahre zur verfügung. und jeder kann bis zu 24 monate übertragen auf nach dem 3. geburtstag. nur eltergeld gibts dann keines mehr. ihr müsst nur schauen, dass alle elternzeit reste so beantrag werden, dass sie spätestens einen tag vor dem 8. geburtstag ENDEN. :-) ihr könnt euer kind also sechs jahre daheim betreuen. jeder von euch drei.


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