Mitglied inaktiv
Meine Freundin hat ein Baby und bekommt noch Elterngeld. Muss Sie danach arbeiten gehen oder gibt es noch eine Übergangshilfe bis das Baby 3 ist oder so etwas in der Art. Sie wohnt in Hamburg. Ihr Mann ist noch im Studium.
Hallo, Hartz IV Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hey Heutzutage können es sich nur noch wenige leisten zu Hause zu bleiben bis die Kinder drei sind. Ich muss auch nach einem Jahr los, es nützt ja nix, wenn man nicht auf Staatskosten leben möchte. Deine Freundin und Mann können Wohngeld und Kindergeldzuschuss beantragen, ist eine Brücke um vor Hartz4 zu schützen, wenn das Einkommen in einer gewissen Grenze ist. Wir werden für den Kleinen eine Tagesmutter suchen, da Krippenplätze sehr rar sind. Mit wenig Familieneinkommen übernimmt diese Kosten zu einem gewissen Teil auch das Jugendamt auf Antrag. Plus Kindergeld und das wars dann.
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
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Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
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