Miguel0605
Hallo! Meine Elternzeit ist nun fast vorbei nun meine Frage gubt es irgendwas nachdem Elterngeld was ich beantragen kann? Meine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber habe ich bis auf weiteres erstmal verlängert da wir noch keinen Kita Platz haben. Habe ich irgendwelche Ansprüche oder steht mir nachdem Elterngeld gar nuchts mehr zu? Danke Gruß Michaela
Hallo, Betreuungsgeld, wenn das Kind mind 18 Mo. alt ist Liebe Grùsse, NB
ostfriesin79
ab dem 15.LM betreunungsgeld
Miguel0605
Erst ab dem 15. Monst.? Und sonst habe ich keinen Anspruch auf irgendwas?
Sternenschnuppe
Wohngeld und Kindergeldzuschlag wenn Dein Mann nicht genügend verdient.
luvi
Hallo, kommt drauf an, wo Du wohnst. In manchen Bundesländern (z.B. Bayern) gibt es Landeserziehungsgeld. Wo es das überall gibt, weiß ich nicht genau. Musst mal googeln. Ansonsten gibts für Kinder, die ab August 2012 geboren sind Betreuungsgeld. Das gibts aber erst, wenn alle 14 Elterngeldmonate verbraucht sind. Normalerweise also ab dem 15. Lebensmonat. Wenn Du und der Vater des Kindes gleichzeitig Elterngeld bezogen habt, gibt es das Betreuungsgeld auch schon vor dem 15. Lebensmonat. Wenn ihr die 14 Monate nicht voll ausgeschöpft habt, gibts das Geld auch erst ab dem 15. LM. Ansonsten kannst Du evtl. Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten. Ist aber einkommensabhängig. Liebe Grüße Luvi
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