Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gibt es nach dem Elterngeld ein Überbrückungsgeld ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gibt es nach dem Elterngeld ein Überbrückungsgeld ?

mia0

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Liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir helfen. Ich habe vor kurzem erfahren das ich mein Kitaplatz erst zu August erhalte und das ich 6-8 Wochen Eingewöhnungzeit einrechnen muss. Darauf konnte ich meine Elternzeit bis Oktober verlängern. Nun eine Frage: Mein Elterngeld endet Ende Juni, wie können wir Finanziell die vier Monate Überbrücken? Mein Mann verdient nicht genug um alles zu unterhalten. Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bis zum Beginn des KiGas Betreuungsgeld. Danach ergänzendes H IV bzw Wohngeld etc Liebe Grüße NB


peekaboo

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jetzt was zur Seite legen, wenn das Geld knapp wird. LG Peeka


Sternenschnuppe

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Wann aufgenommen wird erfährt man doch bei der Anmeldung. Alternativ mit Tagesmutter überbrücken, ab dem ersten Geb. besteht ein Anspruch auf Betreuung. Ansonsten einsparen ab sofort und zur Seite legen. 6-8 Wochen Eingewöhnung habe ich noch nie gehört, wer hat schon diese Zeit ? Unsere Kinder waren ( inklusive 2 Wechseln des Großen ) immer nach 2 Wochen eingewöhnt, eher früher.


peekaboo

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diese durfte man aber noch vor dem 3. Geburtstag (sprich in der Elternzeit) "antreten"... LG Peeka


Sternenschnuppe

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Die Möglichkeit hatten wir auch , aber bei beiden Kindern unnötig. Und bei vielen vielen die ich kenne. Will sagen : Es kommt sicherlich aufs Kind an, aber in der Regel dauert keine Eingewöhnung 8 Wochen. Grüße


Mitglied inaktiv

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Bei einem 1jährigen kann es durchaus länger als 2-4 Wochen dauern. Unser war nach 3 Wochen mit Sicherheit noch nicht "eingewöhnt" er kannte lediglich die Tagesmutter. Entsprechend holprig waren die ersten Wochen bzw sogar Monate. Er hat lange gebraucht bis er wirklich sicher eingewöhnt war. Und, das lag sicherlich nicht an der Tagesmutter oder ähnlichen. Sondern am Alter. Nicht umsonst heißt es, entweder lange vor dem ersten Geburtstag, oder frühstens wieder mit 1,5-1,3/4 Jahren - das sind meistens die besten Zeiträume wohl.


peekaboo

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luvi

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Hallo, In den Monaten, in denen Dein Kind noch nicht in einer staatlich geförderten Betreuung ist, gibts Betreuungsgeld. Das gibts allerdings erst, wenn bereits alle Elterngeldmonate verbraucht sind, ansonsten ab dem 15. Lebensmonat. Ihr könntet Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Beides ist einkommensabhängig, Euer Familieneinkommen muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen. Wie lange die Eingewöhnungszeit dauert, ist sicher kindabhängig. Besser zu lange angesetzt, als zu kurz. Viel Glück Luvi


luvi

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Hallo, In den Monaten, in denen Dein Kind noch nicht in einer staatlich geförderten Betreuung ist, gibts Betreuungsgeld. Das gibts allerdings erst, wenn bereits alle Elterngeldmonate verbraucht sind, ansonsten ab dem 15. Lebensmonat. Ihr könntet Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Beides ist einkommensabhängig, Euer Familieneinkommen muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen. Wie lange die Eingewöhnungszeit dauert, ist sicher kindabhängig. Besser zu lange angesetzt, als zu kurz. Viel Glück Luvi


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