misses-cat
Guten Tag Frau Bader, Ich bin heute von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt worden, mein ET ist nächsten März. Bekomme ich für dieses Jahr das volle Weihnachtsgeld ( ist im Tarifvertrag drin mit dem Nebensatz das es anteilig für die Monate gezahlt wird wo man gearbeitet hat? Beste Grüße
Hallo, ein Anspruch auf Weihnachtsgeld beruht auf Vertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder betriebliche Übung. Es kommt also darauf an, was genau daran steht. Wenn es ein Bonus sein soll, wenn man tatsächlich gearbeitet hat, kann es sein, dass man es nicht im BV bekommt. Liebe Grüße NB
mellomania
normalerweise ja, da das bv, so wie mutterschutz auch, als beschäftigung zählt. nur elterzeit jahre werden nicht berücksichtigt
Emy_20
Ich habe im Januar mein Baby bekommen und war fast die komplette SS im BV. Mein Mutterschutz hatte Mitte Dezember bekommen. Ich habe die komplette Sonderzahlung im November erhalten ( bin auch im öffentlichen Dienst angestellt). Du müsstest diese also auch komplett bekommen. Viele Grüße
misses-cat
An mello, ja das ich in der Elternzeit keins bekomme ist mir klar da ruht ja mein Vertrag quasi. Aber ich würde arbeiten gehen wenn mein Arbeitgeber was hätte aber leider ist dem nicht so durch corona sieht er den Mutterschutz sehr streng wieder. An die andere Ok, dann gehe ich Mal von aus das ich mein Weihnachtsgeld auch bekomme
Meyla
Ja bekommt man. Hatte ich beim letzten mal auch schon.
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Danke
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