Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit 26.11.06 in zweijähriger Elternzeit.Ich arbeite seit Juni 04 in der Systemgastronomie im Angestelltenverhältnis und habe einen Tarifvertrag.In diesem Vertrag steht,daß ab einer Betriebszugehörigkeit von 11 Monaten jeweils 50% des Bruttolohns an Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird.Ich habe im Dezember 2006 auch diese 50% an Weihnachtsgeld erhalten.Nun wurde mir Ende Mai diesen Jahres auch Urlaubsgeld von meiner Firma gezahlt,über das ich mich natürlich gefreut habe.Am Montag hat mir allerdings die Personalabteilung geschrieben,sie hätten mir dieses Geld "aus Versehen" bezahlt und es würde mir z.Zt. gar nicht zustehen.Ich soll es jetzt bis zum Monatsende zurückzahlen.... Nun meine Frage: Muß ich dieses Geld zurückzahlen und wenn ja,warum fällt es denen nach fast einem Monat erst auf??? Es wäre doch möglich gewesen,das fälschlicherweise gezahlte Geld direkt am Monatsanfang zurückzubuchen.Das ist doch Bank-technisch überhaupt kein Problem ! Ich hätte gerne mal Ihre Meinung dazu "gehört".Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen. Gruß, Hoppelhaeschen PS: Bitte antworten Sie nicht mit Ihrer Standardmail zu diesem Thema,die kenne ich schon ;-)
Hallo, zu Unrecht gezahltes Geld muss zurück gezahlt werden, sonst wären Sie ungerechtfertigt bereichert. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wie das rechtlich ist, keine Ahnung. Aber Geld kann nicht einfach zurückgebucht werden. Das geht nur bei Lastschrifteinzug. Bei einer Überweisung geht das nicht!!
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