Mitglied inaktiv
Hallo, seit fast drei Jahren bin ich mit meiner Lebensgefährtin zusammen und nun erwarten wir voraussichtlich im Mai unser erstes Kind. Nun ist es jedoch so, dass sie vorher in Italien verheiratet war und zur Zeit getrennt lebend ist. Da man in Italien 5 Jahre braucht bis eine Scheidung durch ist wird sie unser Kind wohl dann geboren, während sie noch verheiratet ist... Wie sieht es denn rechtlich aus - muss ich etwas vom noch-Ehemann befürchten? Kann ich einfach das Kind anerkennen und es gehört dann zu mir oder wird es dem noch-Ehemann zugeordnet? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Danke
Hallo, es kommt erst einmal darauf an, ob beide Italiener sind oder wo die beiden Ehepartner zuletzt zusammen gelebt haben. In I? Dann gilt gar kein dt. Recht. Im ital. Recht kenne ich mich nicht aus. Liebe Grüsse, NB EGBGB: Art 14 Allgemeine Ehewirkungen (1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen 1. dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst 2. dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise 3. dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind. (2) Gehört ein Ehegatte mehreren Staaten an, so können die Ehegatten ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1 das Recht eines dieser Staaten wählen, falls ihm auch der andere Ehegatte angehört. (3) Ehegatten können das Recht des Staates wählen, dem ein Ehegatte angehört, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vorliegen und 1. kein Ehegatte dem Staat angehört, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder 2. die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in demselben Staat haben. Die Wirkungen der Rechtswahl enden, wenn die Ehegatten eine gemeinsame Staatsangehörigkeit erlangen. (4) Die Rechtswahl muß notariell beurkundet werden. Wird sie nicht im Inland vorgenommen, so genügt es, wenn sie den Formerfordernissen für einen Ehevertrag nach dem gewählten Recht oder am Ort der Rechtswahl entspricht.
Mitglied inaktiv
Ja, beide sind Italiener und haben in Italien zusammengelebt. Dann haben sie sich gtrennt und sie ist wieder nach Deutschland gekommen und hat dann mich getroffen... Ich bin deutsch :) Nach dem, was sie mir geschickt hatten zählt ja dann alleine das italienische Recht - wenn wir jetzt dem noch-Ehemann nichts von der Schwangerschaft sagen und ich es einfach als meines anerkenne dürfte das doch keine Schwierigkeiten machen, oder?
Mitglied inaktiv
ihr Familienstand ist aber verheiratet, das wissen doch auch die Deutschen ? Wäre Urkundenbetrug, oder habe ich da einen Denkfehler ?
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