Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geschwisterbonus unabhängig von der Auszahlung des Elterngeldes?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geschwisterbonus unabhängig von der Auszahlung des Elterngeldes?

MamaLive

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Guten Tag, unser Kleiner ist seit Ende November da. Beim Elterngeldantrag habe ich mich für die Auszahlungs-Option "3.-14. Monat" entschieden. Ich hoffe, dass der Geschwisterbonus für den 1. + 2. Monat (da bekomme ich jetzt ja noch kein Elterngeld) nicht davon betroffen ist und/oder rückwirkend ausgezahlt wird. Wissen Sie mehr? DANKE* Herzliche Grüße Katrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, diese Auszahlungsoption ist nicht möglich. Da das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, können höchstens zwölf Monate insgesamt, also tatsächlich zehn Monate EG bekommen. Mit dem Geschwisterbonus hat das eigentlich nichts zu tun. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Nimmst nur Du Elterngeld ? Wenn ja, dann geht deine Wunschauszahlung nicht, da die ersten 2 Monate immer der Mutter gehören. Der Geschwisterbonus wird auch mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs .


SumSum076

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Der Geschwisterbonus ist ans Elterngeld gekoppelt. Also ohne Elterngeld auch kein Geschwisterbonus! (irgendwie doch auch logisch, oder?) Wenn du Mutterschaftsgeld (und sei es auch nur den Anteil von der KK) bekommen hast, dann werden dir die Zeit und das Geld beim Elterngeld angerechnet. Sofern du nicht alleinerziehend bist, wird dir die Auszahlungsoption so nicht gewährt! Denn du hast nach dem MuSchu-Geld nur noch 10 Monate, die du dir auszahlen lassen kannst. Gruß Sabine


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