Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gesamter Anspruch an EZ mit 2 Kindern und zwischenzeitlicher EZ Unterbrechung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gesamter Anspruch an EZ mit 2 Kindern und zwischenzeitlicher EZ Unterbrechung

Mommy90

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage auf die ich bis jetzt noch keine Antwort gefunden habe: Es ist ja möglich das man die Elternzeit für das 1. Kind unterbricht um offiziell in Mutterschutz zugehen, wenn ein weiteres Kind erwartet wird, zwecks Arbeitgeberzuschuss. Die restliche Elternzeit des 1. Kindes darf ja mit Zustimmung des Arbeitgebers an das Ende der Elternzeit des 2. Kindes angehangen werden. Soweit so gut aber darf man die Mutterschutzzeit (6 Wochen + ggf. Tage über dem Termin) mit anhängen, man hat ja in der Zeit keine Elternzeit inanspruch genommen?! Zum Beispiel: Geburt 1.Kind am 20.01.2014 - Elternzeit bis 19.01.2017 (Unterbrochen am 17.07.2016) | Geburt 2. Kind am 01.09.2016 - Elternzeit zzgl. restliche Elternzeit bis 19.01.2020 oder bis 01.03.2020 wegen 6 Wochen Mutterschutzzeit. Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichem Gruß Lydia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die EZ von Kind 1 ab dem Tag des ABbruchs der EZ "aufheben". Meinten Sie das? Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Unterbricht man nicht zum neuen Mutterschutz, dann gibt es nur die bis zu 13 € von der kranken Kasse pro Tag. Der AG muss nicht zahlen, weil man ja noch in EZ ist und damit der Arbeitsvertrag beim AG ruht. es sei denn! man würde da in Teilzeit in Elternzeit beim AG arbeiten, aber dann müsste der AG nur den restlichen Anteil in Höhe des Teilzeitgehaltes als Mutterschutzgeld zahlen. Will man den vollen Anteil Mutterschutzgeld, dann MUSS man die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden - nur dann gibt es eben den vollen Anteil von der KK und den Anteil vom AG. Und entsprechend bleibt mehr Rest-Elternzeit vom vorherigen Kind. Allerdings, Kinder die vor Sommer 2015 geboren wurden bei den konnte man he nur allerhöchstens 12 Monate EZ aufheben, erst für Kinder die danach geboren werden kann man bis zu 24 Monate aufheben. Entweder man beendet eben die laufende EZ zu Mutterschutz, oder aber Mutterschutz und Elternzeit laufen gleichzeitig. Und mehr wie 3 Jahre pro Kind gibt es eh nicht. Hast Du also die Zustimmung des AG zur Übertragung, dann hast Du erst die EZ welche du für Kind 2 gemeldet hast und kannst dann überlegen, ob du die verbliebene Zeit ab Beginn neuer Mutterschutz (wenn dieser eben rechtzeitig mitgeteilt wurde, sonst erst ab Meldung an dem AG) vom Kind1 hinten dran hängst.


Mommy90

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Ne das meinte ich nicht. Ich weiß es ist jetzt schwierig zu verstehen aber ich möchte wissen ob man die "vorgeburtliche" mutterschutzzeit vom 2 kind an die gesamte EZ mit dazu rechnet, weil in der zeit ja kein EZ inanspruch genommen wurde und insgesamt betrachtet man dann weniger EZ (3jahre minus 6 wochen) vom ersten kind genommen hat, siehe meine beispielrechnung im ersten beitrag Mfg Lydia


Sternenschnuppe

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Unterbrichst Du wegen Kind 2 kannst Du die restliche Zeit übertragen lassen. Dann Mutterschutz und dann ab Geburt Kind 2 wieder 3 Jahre plus den Rest von Kind 1. Welche 6 Wochen verlierst Du da ?


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