Mitglied inaktiv
Guten Morgen, Frau Bader! Ich hätte gerne gewußt, ob ein Arbeitgeber der Aufnahme einer geringfügig selbstständigen Beschäftigung während des Erziehungsurlaubes zustimmen "muß", bzw. aus welchen Gründen er sie ablehnen kann. Zur konkreten Situation: Ich bin Krankenschwester (AVR), z.Zt. im ersten von drei Jahren Erziehungsurlaub und möchte gerne im geringen Rahmen als Berufsbetreuerin tätig werden. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Liebe Grüße Chima
Liebe Chima, er muss zustimmen und kann grds. nur ablehnen, wenn es wichtige betriebliche gründe gibt (AN will bei Mitbewerber anfangen). Gruß, NB
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