Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geplanter KS Muschufrist trotzdem gleich?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geplanter KS Muschufrist trotzdem gleich?

Mitglied inaktiv

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Hallo, noch eine Frage. Ich bekomme einen geplanten KS und frage mich jetzt, wenn ich 10 Tage vor geplantem ET "entbinde", habe ich dann weniger Muschu nach der Entbindung, oder bleibt die Muschufrist trotzdem bis zum 27.06.2008, geplanter ET ist der 27.04.08. lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mütter genießen mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Die Mutterschutzfrist verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt. Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr. Nach der Schutzfrist kann man mit 6 Wo. Frist ganz normal in EU gehen. Während der Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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nicht genommene tage des mutterschutzes werden hintendran gehängt.


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