kamut
Hallo, ich habe gestern erfahren, dass ich schwanger bin, hab es sofort meinem Arbeitgeber gemeldet, da ich in der Altenpflege tätig bin. Heute hatte ich einen Termin beim Betriebsarzt, der hat mir ein generelles Bv ausgestellt, sagte aber noch kann natürlich sein dass ich jetzt eine andere Tätigkeit bekomme, das kenn ich aus meiner letzten Schwangerschaft, da musste ich die Dokumentation aller Kollegen übernehmen.
Hab dann bei uns im Personalbüro angerufen...... Die sagte mir ich bin absofort Freigestellt und soll die Schlüssel abgeben. War so platt, das ich kein Ton mehr rausbekommen hab.
Jetzt meine Frage, ist es nun meine Aufgabe, darauf hin zuweisen, dass der Arbeitgeber mir eine andere Tätigkeit geben kann soll oder muss? Hab vorhin nochmal versucht jemand zu erreichen, aber ans Telefon geht jetzt niemand mehr. Es ist so das ich eigentlich Morgen wieder arbeiten muss, soll ich mir sicherhaltsalber eine Krankmeldung holen. Oder kann ich mit gutem Gewissen das Bv antreten. Zumal ich ja nicht erwähnt hab was der Arzt gesagt hat......... Danke ich hoffe sie können mir weiter helfen
Viele Grüße
Kamut
Hallo, ich würde auf jeden Fall meine Arbeitskraft wieder anbieten. Ich würde am nächsten Tag auf der Arbeit erscheinen und dann nochmals auf den Fall hinweisen. Liebe Grüße NB
Felica
Du gehst morgen früh normal zum Dienst, klärt das vor Ort und gibst eben im Falle des BV wie gefordert den Schlüssel ab.
Mitglied inaktiv
Eine AU hebelt jedes BV aus. Gehe normal zum Dienst, lass dir das schriftlich geben und gebe deine Schlüssel ab
KielSprotte
Wirklich ein generelles BV?? Oder ein partielles BV für den pflegenden Teil der Altenpflegerin? Ich glaube, dass hier wieder die Begriffe durcheinandergehen. Klär das morgen am besten direkt.
kamut
Es handelt sich tatsächlich um ein generelles Bv. Bei uns ist alles etwas kompliziert. Die Heim Leitung und die PDl haben mich an die Hauptverwaltung verwiesen. Dort habe ich dann einen Termin mit dem Betriebsarzt erhalten, dieser wollte es dann per Email an die PDl senden, da diese aber neu ist hatte er sie nicht im Verteiler, hat dann das Bv an die Hauptverwaltung geleitet, mit bitte um Weiterleitung. Von der Hauptverwaltung kam dann die Anweisung der Freistellung. Hab dann später nochmal im Heim angerufen um zu fragen ob alles seinen rechten Weg geht. Hab dann mit der Vertretung unserer ebenfalls neuen Heimleitung gesprochen und ihr gesagt, dass der Betriebsarzt gesagt hat, das ich auch ne andere Tätigkeit ausüben kann, muss dann aber der AG zur Verfügung stellen. Jetzt möchte sie das klären und sich dann mit mir in Verbindung setzen. Bin aber trotzdem jetzt erstmal zuhause und hab echt ein schlechtes Gefühl, was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Viele Minus Stunden? Muss ich gegebenenfalls das Geld zurück zahlen? Muss der AG nicht voll Informiert sein und seine Rechte und Pflichten kennen? Ich werde morgen wieder anrufen solange, bis man mir konkret sagt, das aus welchen Gründen auch immer, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
kamut
Es handelt sich tatsächlich um ein generelles Bv. Bei uns ist alles etwas kompliziert. Die Heim Leitung und die PDl haben mich an die Hauptverwaltung verwiesen. Dort habe ich dann einen Termin mit dem Betriebsarzt erhalten, dieser wollte es dann per Email an die PDl senden, da diese aber neu ist hatte er sie nicht im Verteiler, hat dann das Bv an die Hauptverwaltung geleitet, mit bitte um Weiterleitung. Von der Hauptverwaltung kam dann die Anweisung der Freistellung. Hab dann später nochmal im Heim angerufen um zu fragen ob alles seinen rechten Weg geht. Hab dann mit der Vertretung unserer ebenfalls neuen Heimleitung gesprochen und ihr gesagt, dass der Betriebsarzt gesagt hat, das ich auch ne andere Tätigkeit ausüben kann, muss dann aber der AG zur Verfügung stellen. Jetzt möchte sie das klären und sich dann mit mir in Verbindung setzen. Bin aber trotzdem jetzt erstmal zuhause und hab echt ein schlechtes Gefühl, was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Viele Minus Stunden? Muss ich gegebenenfalls das Geld zurück zahlen? Muss der AG nicht voll Informiert sein und seine Rechte und Pflichten kennen? Ich werde morgen wieder anrufen solange, bis man mir konkret sagt, das aus welchen Gründen auch immer, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Meyla
Du kannst doch nicht die Doku für alle machen.... das ist Urkundenfälschung. In Klagefall steht feine Unterschrift hinter den durchgeführten Tätigkeiten und DU kannst haftbar gemacht werden. Dad würde ich persönlich unter keinen Umständen riskieren.
Ähnliche Fragen
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen