Sehr geehrte Frau Bader, ich will in der Elternzeit mit Genehmigung des alten Arbeitgebers bei einem neuen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten (ich will nicht kündigen, da ich beim neuen Arbeitgeber erstmal nur einen Halbjahresvertrag habe). Da gewisse Animositäten zwischen den beiden Arbeitgebern bestehen, bin ich mir nicht ganz sicher ob der alte Arbeitgeber zustimmt. Die Tätigkeit, die ich beim neuen Arbeitgeber ausübe kann er mir aber nicht bieten. Unterwelchen Bedingungen kann mir denn der alte Arbeitgeber die TEilzeitbeschäftigung bei einem neuen Arbeitgeber verweigern? Vielen Dank für Ihre Antwort, mit herzlichen Grüßen aus Hamburg
Mitglied inaktiv - 14.07.2009, 22:26