Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geld während Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geld während Mutterschutz

Minimaeusi

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Hallo Frau Bader, am 4.4.17 endet meine Elterzeit. Ich bin mittlerweile mit dem 2. Kind schwanger, das am 29.5.17 ET hat. Der Mutterschutz beginnt somit am 17.4.17. Ist es vorteilhaft, wenn ich meinem Arbeitgeber mitteile, dass ich nach der Elternzeit Vollzeit wiederkomme (dann natürlich nur für die paar Tage abzüglich Urlaubsanspruch im Mutterschutz)? Wie hoch wird das Geld während des Mutterschutz dann ausfallen? Bekomme ich auch die Zahlung von der Krankenkasse? Und wenn ja, in welcher Höhe? Ich war jetzt über die Familienversicherung mit versichert, da ich ja nicht gearbeitet und in Elternzeit war. Herzlichen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse NB


Sternenschnuppe

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Wenn Du einen Vertrag hast der nur wegen der Elternzeiit ruht, dann ist die Krankenversicherung frei. Wieso dann Familienversicherung?


Minimaeusi

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Ich dachte, ich wäre dann Familienversichert. Aber der Arbeitsvertrag besteht noch und ruht nur bis Ende der Elternzeit (4.4.17)


Sternenschnuppe

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Du weißt also nicht wie Du im Moment versichert bist ? Du arbeitest dann ganz normal bis zum Mutterschutz, oder nimmst Urlaub, dann bekommst Du das gleiche im Mutterschutz wie beim ersten Kind. Das Elterngeld wird allerdings der Mindestsatz plus 75€ Gewchwisterbonus bis das erste Kind drei ist.


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