Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gekündigt in der Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gekündigt in der Elternzeit

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Guten Tag, ich habe bei meinem alten Arbeitgeber 2 J. Elternzeit beantragt. Dann habe ich nach einem Jahr inanspruchnahme der Elternzeit gekündigt, weil ich eine neue Stelle angenommen habe. Diese neue Stelle habe ich aber nur ein paar Monate gehabt, weil ich aus persönlichen Gründen (wegen meines Kindes) wieder gekündigt habe. Jetzt habe ich "nichts" und wollte mal wissen, ob ich trotzdem das Recht auf meine vollen drei Jahre Elternzeit habe? Wenn ich Arbeitslosengeld beantrage, bin ich ja wieder arbeitssuchend und somit nicht in der Elternzeit. Wer zahlt meine Rentenbeiträge? Vielleicht haben Sie auch einen Tipp, an wen ich mich mit meinem Problem wenden kann. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EZ kann nur nehmen,w er versicherungspflichtig beschäftigt ist. Sie können beim Arbeitsamt freigestellt werden, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB


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