Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, wie ist die Unterhaltsfrage rechtlich geregelt, wenn für ein Kind aus einer nichtehelichen Beziehung das gemeinsame Sorgerecht besteht und das Kind bei der Mutter lebt? Die Mutter bezieht das komplette Kindergeld, 150,- DM und seit einiger Zeit 200,- DM in natural, da sie diesen Betrag nicht für das Kind verwandt hat (Kind wurde nicht richtig ernährt, keine feste Wohnung, keine Kleidung). Jetzt hat sich die Mutter an das Sozialamt gewandt. Was kann auf uns zukommen? Vom Einkommen her sind wir seit kurzem selbständig und erwirtschaften im Moment noch keine Gewinne.
Liebe Heike, ich nehme an, Sie leben mit dem Kindsvater zusammen? Also, zunächst mal ist das Jugendamt zuständig (bis zum 14 Lebensjahr des KIndes), danach erst das Sozialamt. Beim JA kann die Mutter einen Unterhalstvorschuss beantragen, das JA holt sich dann das Geld beim KV zurück. Ansonsten hängt die Höhe des Unterhaltesd vom ALter des Kindes ab. ES wird dafür in der sogen. Düsseldorfer Tabelle abgelesen. Gruß, NB
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was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
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