BjörnS
Hallo, im Januar kam unsere Tochter zur Welt. Du diesem Zeitpunkt war aber meine Partnerin in Spanien noch verheiratet. Bei dem Antrag der Geburtsurkunde habe ich nicht gewusst das meine Partnerin in Spanien noch verheiratet war. Naja die Scheidung ist jetzt durch. Im Urteil steht auch das die Beiden kein gemeinsames Kind haben. Ist es möglich einfach nur eine qualifizierte Vaterschaft zu beantragen so das man das Gericht umgeht? Man würde natürlich erst den Ex Ehemann als Vater angeben. Mit freundlichen Grüßen Björn
Hallo, ich weiß anhand Ihrer Angaben noch nicht mal, ob spanisches oder deutsches Recht gilt. Deshalb kann ich es nicht beantworten. Liebe Grüße NB
mellomania
was heißt man würde? es ist doch bereits ein vater angegeben oder nicht? versteh das gerade nicht..warum erst den ex und dann du? und wie kannst du nicht wissen, dass sie verheiratet ist bzw. war? ihr seid ein paar? hmm
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