Rose22
Sehr geehrte Frau Bader, Können Sie mir sagen wie so eine Umgangsregelung vor Gericht abläuft? Werden da Zeugen geladen oder wie sieht es aus. Ich habe Ihnen schon öfters geschrieben, dass der Kindesvater sich an keine Absprachen hält. Wir waren des Öfteren beim Jugendamt und unsere Beraterin meinte, dass hätte mit ihm alles kein Sinn mehr und riet mir bei Familiengericht einen Antrag auf Umgangsregelung zu stellen. Das habe ich auch letzte Woche gemacht. Der Kindesvater droht mir weiterhin, er ruft an wann er will, steht hier vor der Tür wie er will. Ich habe schon richtig Angst vor ihm. Nun will er vor Gericht irgendwelche Zeugen einladen, die bestätigen wollen dass ich die Kinder gegen ihn aufhetzte, meine Mutter die Kinder schlecht behandelt, dass ich mich mit einem verheirateten Mann getroffen habe, der angeblich seine Frau schlägt. Er hat einen Privatdetektiven beauftragt, angeblich. Ich wusste nicht dass der Mann verheiratet ist und es gibt keinen Kontakt mehr. Das stimmt alles nicht, aber ihm ist alles zuzutrauen. Sogar dass er Zeugen besticht. Er hatte mich auch schon wegen kindeswohlgefährdung angezeigt, das wurde alles geprüft und an der Sache ist wirklich nichts dran. Er hasst mich einfach und will mich fertig machen. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, es lassen Sie sich mal von ihm keine Angst ein jagen. Ob sie was mit einem verheirateten Mann oder sonst wen haben, hat nichts mit dem Umgangsrecht oder sonst womit zu tun. Das Gericht wird zum einen Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen, dieses wird auch zu dem Termin geladen und zum anderen üblicherweise einen Verfahrensbeistand (dem sogenannten Anwalt für das Kind) bestimmen. Beide werden mit dem Kind bzw. den Kindern sprechen. Sinnvoll für die Kinder ist es, wenn das Umgangsrecht ganz klar geregelt ist. Wie das ausgeformt wird, hängt vom Alter der Kinder hab, üblicherweise sind es alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag. Aber das hängt auch davon ab, was für eine Beziehung die Kinder zum Vater haben. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Außer Jugendamt und Verfahrensbeistand der Kinder. Und selbst wenn Du eine Beziehung mit einem verheirateten Mann hättest, das hat ihn absolut nichts anzugehen.
Rose22
Liebe Sternenschnuppe, Wird immer ein Verfahrensbeistand beauftragt? Die Kinder sind fast 5 und zwei Jahre alt? Der Kindesvater meint ich verwehre ihm den Kontakt mit den Kindern. Spielt das hierfür eine Rolle? Danke für deine Antwort im Voraus
Strudelteigteilchen
Das ist doch unlogisch. Du verwehrst ihm den Kontakt und strebst eine Umgangsvereinbarung an? Das soll er mal erklären.... Ich vermute schon, daß es einen Verfahrensbeistand geben wird, aber das kann Dir ja nur helfen. Wenn das JA auf Deiner Seite ist, ist das schon die halbe Miete. Ich verstehe Deine Sorge und Unruhe, aber ich halte sie für unbegründet.
desireekk
Ich bin bei STT. insbesondere würde ich darauf dringen, dass der Umgang klar und verlässlich FÜR DIE KINDER geregelt ist. Und auch genau festgelegt wird wann wegen was verschoben wird und was passiert wenn verschoben wird. Inkl. Nachholwochenenden bzw. Ordnungsgelder. LG D
luvi
Hallo, Dann soll er doch vor Gericht vorbringen, dass du dich mit einem verheirateten Mann getroffen hast. Und dass er das weiß, weil er einen Privatdetektiv beauftragt hat um dir nachzuspionieren. Meinst du, das macht ihn dem Richter sympathischer? Mit wem du dich triffst, ob verheiratet oder nicht, ist dem Richter egal. Es geht um eine Umgangsregelung. Viel Glück und lass dich nicht ärgern. Vielleicht solltest du dir aber überlegen, dir therapeutische Unterstützung zu suchen. Ich kann mir denken, dass dir das gut tun würde. LG luvi
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