Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltsfortzahlung in Beschäftigungsverbot Bemessungszeitraum

Frage: Gehaltsfortzahlung in Beschäftigungsverbot Bemessungszeitraum

JayWii

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Hallo Frau Bader :) Ich glaube, ich habe schon einen ähnlichen Fall hier gelesen. Jedoch möchte ich lieber auf Nummer sicher gehen und schildere Ihnen meine zwei Fragen: 1. Ich habe am 15.08.21 bei meinem jetzigen Arbeitgeber zu arbeiten angefangen, vorher habe ich in einer anderen Firma eine Umschulung gemacht. Am 20.09.21 begann meine Schwangerschaft (erster Tag der letzten Periode). Nun möchte meine Ärztin mir ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund von Depressionen ausstellen (damit habe ich leider seit Jahren immer mal wieder zu kämpfen). Wie berechnet sich in diesem Fall das dann im Beschäftigungsverbot zu zahlende Gehalt? Laut Internet berechnet sich dieses mit dem Durchschnitt meines Einkommens der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft. In diesen Monaten (Juni und Juli + halber August) war ich ja aber bei einem anderen AG beschäftigt und erst ab Mitte August bei meinem jetzigen. Würde ich somit nun mein jetziges ,,neues" Gehalt (Festgehalt, im August dementsprechend nur die Hälfte davon) normal weiter gezahlt bekommen, weil dieser Arbeitgeberwechsel statt gefunden hat? 2. zu Beginn der Schwangerschaft war ich leider 5 Wochen wegen starken Erbrechens krank geschrieben. Sollte meine Ärztin mich nun nochmal für einen längeren Zeitraum krank schreiben (z.B. anstatt des Beschäftigungsverbots) , kann mein AG mich wegen vermehrter Fehlzeit/Krankheitszeit trotz Schwangerschaft kündigen? Vielen Dank :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Depression klingt eher nach Krankschreibung, es sei denn, es besteht ein kausaler Zusammenhang zur Arbeit. Grds BV bedeutet, dass man den Lohn bekommt, den man ohne BV erhalten würde. 2. Nein. Liebe Grüße NB


mellomania

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Wenn du nicht arbeitsfähig ist, kann kein bv ausgesprochen werden. Depressionen sind kein medizinischer Grund für ein bv Da muss eine krankmeldung sein


mellomania

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Du hast Kündigungsschutz in der Schwangerschaft


JayWii

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Hmm da habe ich was anderes gehört Naja wie dem auch sei, trotzdem hätte ich gerne von der Frau Bader eine Stellungnahme zu der Berechnung des Gehalts in meinem Fall, wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegen würde etc


mellomania

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Ein bv erhält man vom AG, wenn der Arbeitsplatz nicht sicher gestaltet werden kann und es keine ersatztätigkeiten gibt, vom Arzt nur in Ausnahmefällen, wenn medizinische Gründe gegen ein weiterarbeiten sprechen. Man muss aber generell immer voll arbeitsfähig sein. Im bv erhält man das, was man ohne bv erhalten würde außer man hat schwankende Löhne bzw unterschiedliche Stunden zu arbeiten, schichtzuschlöge etc. Dann wird gedrittelt


JayWii

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Das beantwortet leider nicht so recht meine Frage. Ich warte mal ab ob noch wer anders was darüber weiß


ZoeSophia

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Doch, eigentlich sind all deine Fragen beantwortet… aber Dir passen wohl die Antworten nicht 100%ig daher wartest du darauf, das dir jemand noch (zwar eine falsche) eine für dich „passendere“ Antwort gibt… kannst du machen… bringt dir aber nicht viel….


mellomania

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Ist nichts neues. :-) Da wird man dann teilweise noch blöd angemacht, selbst wenn Frau Bader gebau das gleiche schreibt.


JayWii

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Und wo bitte sind die Fragen beantwortet? ich weiß immer noch nicht wie sich das Gehalt berechnet wenn es so ist wie in meinem Fall. Hört doch einfach auf unter meine Frage zu schreiben wenn's EUCH nicht passt


mellomania

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Lesen? Steht alles oben????


JayWii

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... ok also ich gehe mal davon aus , dass das oben geschriebene so gemeint ist , dass man in meinem Fall NICHT die drei Monate VOR Beginn der Schwangerschaft zur Berechnung nimmt sondern aufgrund des AG-Wechsels das Gehalt, welches ich jetzt beim neuen AG bekomme?


mellomania

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genau das schrieb ich. das was du ohne bv bekommen würdest, erhälst du. ein bv wegen depressionen, die shcon vor der schwangerschaft da waren, geht aber nicht, da du, siehe oben, für ein bv voll arbeitsfähig sein musst. das bv spricht normal imme der AG aus, wenn der arbeitsplatz nicht sicher gestaltet werden kann, solte er es nicht schon sein und wenn keine möglichkeit besteht, ersatzttätigkeiten zuzuweisen. ein arzt spricht ein bv aus, wenn man arbeiten könnte, medizinische gründe aber dagegen sprechen. mit einer depression wärst du ohne schwangerschaft aber krankgeschrieben und so muss es auch weiterhin sein. eine krankmeldung geht dem bv immer vor.


JayWii

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Aaah ok, vielen Dank hatte ich vorhin wohl nur nicht richtig verstanden. Schwangerschaft macht Hirn matschig


JayWii

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Eine Freundin von mir hat ihre Hüfte kaputt, Hüftdysplasie . Das hatte sie auch schon vor der Schwangerschaft jahrelang, es war aber bis dahin kein Problem beim arbeiten. Durch das zusätzliche Gewicht, das sie zugenommen hat durch den Babybauch, hat die Hüfte dann aber so weh getan, dass sie kaum noch sitzen und gehen konnte. Sie hatte auch überlegt ob sie damit ein BV bekommt , hat es aber noch irgendwie bis zum Mutterschutz durchgehalten. wie wäre das denn in ihrem Fall dann gewesen ? Interessiert mich gerade


MamavonMia123

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Bei deiner Freundin würde ich auf schwangerschaftsbedingte Krankschreibung tippen. Bin aber kein Arzt...


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