oceansunstar
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber ist heute an mich herangetreten und hat mir mitgeteilt, dass sich ein Inkasso-Unternehmen gemeldet hätte und eine Gehaltsabtretung verlangen würde, da ich meinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Eine Abtretung an Dritte ist in meinem Vertrag nicht ausgeschlossen. Da ich aber ab dem 04.07 im Mutterschutz sein werde - weiss ich nicht so recht was nun passieren wird. Mein Arbeitgeber fragt mich jetzt was ich machen möchte. Ich habe nun schon mit dem InkassoBüro gesprochen. Mitgeteilt, dass ich wg Burnout und wegen der dazu gekommenden Schwangerschaft von meinem Frauenarzt ein Arbeitsverbot erhalten hatte, ich meinen Tagesablauf nicht mehr gestalten konnte etc , mir das alles sehr leid tun würde und ich eine Ratenzahlung anbiete. Das Inkassobüro möchte aber jetzt erst abwarten was mein Arbeitgeber dazu sagen wird. Was kann ich tun ? Wie soll ich mich verhalten ? Habe dem InkassoBüro mehrfach versichert den offenen Betrag abzuzahlen und ich die ganze Angelenheit gütlich klären möchte und nicht meinen Arbeitgeber hineinziehen will. Ich weiss nicht weiter... Vielleicht können Sie mir einen entsprechenden Rat geben ? mit freundlichem Gruß ...
Hallo, dem Gläubiger eines Titels steht zu, Lohn zu pfänden. Dies bis zum Mutterschutz. Danach eben nicht mehr - dann muss er froh sein,w enn Sie Raten zahlen. Liebe Grüße NB
oceansunstar
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Für 2015 hätte ich noch einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen. Muss dieser an das InkassoBüro ausgezahlt werden ? Wie verhält sich dies ? Lieben Gruß
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?
Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet. 1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das ...
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