oceansunstar
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber ist heute an mich herangetreten und hat mir mitgeteilt, dass sich ein Inkasso-Unternehmen gemeldet hätte und eine Gehaltsabtretung verlangen würde, da ich meinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Eine Abtretung an Dritte ist in meinem Vertrag nicht ausgeschlossen. Da ich aber ab dem 04.07 im Mutterschutz sein werde - weiss ich nicht so recht was nun passieren wird. Mein Arbeitgeber fragt mich jetzt was ich machen möchte. Ich habe nun schon mit dem InkassoBüro gesprochen. Mitgeteilt, dass ich wg Burnout und wegen der dazu gekommenden Schwangerschaft von meinem Frauenarzt ein Arbeitsverbot erhalten hatte, ich meinen Tagesablauf nicht mehr gestalten konnte etc , mir das alles sehr leid tun würde und ich eine Ratenzahlung anbiete. Das Inkassobüro möchte aber jetzt erst abwarten was mein Arbeitgeber dazu sagen wird. Was kann ich tun ? Wie soll ich mich verhalten ? Habe dem InkassoBüro mehrfach versichert den offenen Betrag abzuzahlen und ich die ganze Angelenheit gütlich klären möchte und nicht meinen Arbeitgeber hineinziehen will. Ich weiss nicht weiter... Vielleicht können Sie mir einen entsprechenden Rat geben ? mit freundlichem Gruß ...
Hallo, dem Gläubiger eines Titels steht zu, Lohn zu pfänden. Dies bis zum Mutterschutz. Danach eben nicht mehr - dann muss er froh sein,w enn Sie Raten zahlen. Liebe Grüße NB
oceansunstar
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Für 2015 hätte ich noch einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen. Muss dieser an das InkassoBüro ausgezahlt werden ? Wie verhält sich dies ? Lieben Gruß
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Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
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Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
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