Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt

Frage: Gehalt

Mitglied inaktiv

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Hallo Meine Frage lautet: Wenn man mit dem zweitem Kind noch in der Elternzeit plus ( habe noch 3 monate elternzeit)vom ersten Kind schwanger ist und man 100% ein arbeisverbot bekommt muss der Chef dann beim arbeitsverbot das Gehalt zahlen wo man vor dem ersten Kind bekommt hat (also vollzeit)? LG danke schonmal


malini

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Erst nach der Elternzeit bekommst du wieder Gehalt, während der EZ nicht (außer bei Teilzeit in Elternzeit).


Mitglied inaktiv

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Gerade auch die zweite Frage gelesen. Du darfst eh gesetzlich schon nicht die laufende EZ abbrechen in den Wissen dann direkt ins BV zu gehen. Zumal ab Januar 2017 die Bedingungen für ein BV extrem erschwert werden. Der AG kann dann nicht einfach hingehen und sagen, er hat keinen anderen Arbeitsplatz, sondern er muss erstens GENAU nachprüfen und alle Möglichkeiten begründen. 100% sicher ist also ab Januar 2017 kein BV mehr. Die EZ darfst Du erst zum neuen Mutterschutz abbrechen. Sollte es so sein das das noch im Elterngeldbezug stattfindet, dann Rücksprache mit der EG-Kasse halten, die wandeln das dann entsprechend um. Sollte die EZ ganz regulär auslaufen und es ist noch Zeit bis zum nächsten Mutterschutz, dann musst Du in dieser Zeit ALLE Voraussetzungen überhaupt dem VZ-Job nachgehen zu können erfüllen. heißt also in erster Linie, ist die Kinderbetreuung von Kind1 gesichert? Kannst Du das nicht, musst Du die EZ entweder verlängern oder notfalls den Job kündigen sofern nicht anders zB mittels Urlaub überbrückbar. Für ein BV fehlen dann die grundsätzlichen Bedingungen, da Du ja faktisch gar nicht in der Lage wärst im Fall der Fälle Vollzeit zu arbeiten. Und da die KK da immer genauer prüfen - den die zahlen für das BV, nicht die AG oder Ärzte, wird evtl auch danach geschaut. Wenn Kinderbetreuung kein Thema ist, Du also auch wirklich VZ arbeiten könntest oder auch wenn Du sagst, ich hänge das 3te Jahr dran und arbeite innerhalb der EZ in Teilzeit (weil zB eben nicht ausreichend Kinderbetreuung) und der AG weist dann nach, er hat keinen geeigneten Job - egal was er macht - dann kannst Du auch direkt im Anschluss ein BV bekommen. Gehalt dann eben entsprechend dessen was vertraglich gilt, heißt ist der VZ-Vertrag aktiv dann VZ-Gehalt, ist ein TZ-Vertrag aktiv, dann TZ, wenn Du gar nicht arbeiten gehst mangels Kinderbetreuung dann eben gar kein Geld. Weil im letzteren Fall der Fälle kein BV nötig. und erlaubt.


Mitglied inaktiv

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Nein. Während der Elternzeit bekommst du kein Gehalt, weil ja dein Arbeitsvertrag ruht. Daran ändert auch das BV nichts. Das brauchst du in der Elternzeit gar nicht.


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Hi danke schon mal für die vielen Antworten aber mit meinem arbeitsverbot das hat mein Arzt mir entschieden und nicht mein Chef. Betreuung habe ich für mein Engel, die Oma passt liebend gerne auf.


sternenfee75

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Egal, was dein Arzt entschieden hat, in der EZ ist ein BV ungültig und man kann die EZ auch nich beenden für ein BV. Das greift erst, wenn die EZ vorbei ist.


Mitglied inaktiv

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Wo es nichts zu verbieten gibt, kann man auch nichts verbieten. Ich würde sagen, das BV ist sinnlos.


Mitglied inaktiv

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ich tippe mal drauf, der Arzt wusste nicht das die TE sich noch in EZ befindet oder hat einfach nicht drauf geachtet. Im Zweifel geht sie halt VZ arbeiten bzw bekommt das BV dafür und darf das zu unrecht erhaltende EG - siehe andere Frage - wieder zurück zahlen. Und hat dann unter Umständen auch noch wenn es richtig blöde läuft eine Anzeige an der Backe.


Mitglied inaktiv

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Welcher Arbeitgeber würde einer Frau in Elternzeit jetzt Gehalt zahlen? So dämlich sind die Personalabteilungen ja nicht.


Mitglied inaktiv

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Hi ich glaube ihr habt mich alle falsch verstanden es geht ja darum das ich NACH denn 24monaten das BV Eintritt da man in meinem Beruf nicht als schwangere arbeiten kann und nicht das mein Arbeitgeber mir mein Gehalt überweist oder ich vollzeit in meiner EZ arbeiten tu das war nur eine Frage und keine Aussage


Mitglied inaktiv

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Dann passt Deine andere Frage aber nicht: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeldplus_155534.htm Zitat: Hallo Man bekommt ja bei elterngeldplus nur 22 Monate bezahlt und die anderen zwei Monate nix darf man die letzten zwei Monate vollzeit wieder arbeiten? Danke Und dann stellt sich eben genau die Frage, warm stellt der Arzt jetzt schon ein BV aus, das erst in 3 Monaten nötig ist?


Mitglied inaktiv

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Ja das ist aber nicht diese Frage


Mitglied inaktiv

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Du verstehst aber auch nicht. Dein Arzt darf dir jetzt noch kein BV geben. Was in 3 Monaten ist kann er jetzt auch noch nicht wissen. Ein jetzt aktuell ausgestelltes BV ist also völlig egal - weil gar nicht gültig. Evtl ist das Kind in 3 Monaten schon da (wenn Du schon fortgeschrittener in der Schwangerschaft bist), oder eine AU ist das Mittel der Wahl. oder du hattest einen frühzeitigen Abbruch was man echt niemanden wünscht. Solltest Du wirklich in 3 Monaten ein BV bekommen, dann greift das darüber welcher Vertrag aktiv ist. Wenn dann dein VZ-Vertrag gilt, dann bekommst du eben auch normal das Gehalt für VZ. Auch ohne das Du einen Tag gearbeitet hast.


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