SteffJo
Unser Sohn wird am 10.03. ein Jahr alt. Bis dahin befinde ich mich noch im Beschäftigungsverbot, da ich noch stille. Anschließend werde ich noch ein weiteres Jahr Elternzeit beantragen und dann kein Geld erhalten. Wenn ich innerhalb dieses Jahres wieder schwanger werden würde, bekäme ich sofort wieder ein Beschäftigungsverbot. Würde ich dann wieder mein ursprüngliches Gehalt bekommen oder wie setzt sich die Zahlung dann zusammen? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, da bekommt man nichts. Und das mit dem Still-BV endet automatisch am 1. Geb. Hoffen Sie mal, dass der AG ab dem 01.01. die neuen Richtlinien nicht so eng umsetzt und Sie wieder auf der ARbeit erscheinen müssen - umgesetzt. Liebe Grüße NB
mellomania
du bekommst logischerweise gar nix. wenn du reine elternzeit hast und zuhause bist, arbeitest du nicht und bekommst daher nix. arbeitest du in tz, dann erhälst du das gehalt, was du ohne bv verdienen würdest.
Mitglied inaktiv
Während der Elternzeit kannst du kein Gehalt aus BV beziehen, da dein Arbeitsverhältnis ruht. Oder meinst du TZ in EZ??
littlestarling82
1 Jahr Beschäftigungsverbot zum stillen...
gini82
Wie und warum bekommt man ein Jahr Beschäftigungsverbot, weil man stillt. Oder meinst du Elterngeld, was du jetzt bekommst?
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