MsSeastone
Liebe Frau Bader, Kann ich als außertariflich Angestellte mit hohem Nettogehalt direkt nach der Geburt Urlaub nehmen, um mir für den Monat anteilig oder ganz mein normales Gehalt zu sichern statt des deutlich geringeren Elterngelds? Falls ja - der Entbindungstermin ist der 11. eines Monats. Wie viel Urlaub müsste ich nehmen für welchen Anteil von meinem normalen Gehalt in dem Monat? Gibt es dafür eine Formel? Herzlichen Dank & viele Grüße
Hallo, wenn Sie das tun, verschenken Sie Elterngeld. Den Urlaub können Sie doch noch nehmen im Anschluss an das Elterngeld. Liebe Grüße NB
desireekk
Nachdem das EG für Lebensmonate gezahlt wird müsstest Du bis zum 10. des Folgemonats nach Mutterschutzende arbeiten/=Urlaub nehmen. Und nein, "direkt" nach der Geburt kannst Du keinen Urlaub nehmen, erst nach Ende Mutterschutz. Aber: glaub mir, Du wirst den Urlaub NACH der EZ noch gut gebrauchen können! ich würde ihn mir für nach der EZ aufheben. Kind krank, Krippe/KiGa geschlossen, etc... Gruss D Désirée
Sternenschnuppe
8 Wochen lang das Mutterschutzgeld in Höhe des Gehaltes. Danach noch 10x Elterngeld.
MsSeastone
Ah, danke für Eure Antworten. Ich meinte Urlaub nach den 8 Wochen Mutterschutz zu nehmen (nicht direkt nach der Geburt, sorry). Um dadurch noch etwas länger das höhere Gehalt zu bekommen. LG
Sternenschnuppe
Ja, das kannst Du, aber damit verschenkst Du dann Elterngeldmonate. Das gibt es 12x ab Geburt, also 10x ab Ende Mutterschutz Nehme doch das Elterngeld und danach dann den Urlaub. So verschenkst Du gar nix. Oder was genau ist der Hintergedanke Deiner Frage ?
Mitglied inaktiv
Sie "muss" doch nicht 12 Monate EG nehmen. Und selbst wenn hat sie bis zum 14 LM zeit die verbleibenden 10 Monate zu nehmen. Theoretisch kann man also mal locker zwei Monate Urlaub einschieben und Gehalt kassieren. Ich persönlich würde den Urlaub auch später nehmen aber so lange der Urlaub immer einen vollen LM abdeckt, damit keine Einkommenslücke entsteht, spricht doch nichts dagegen. Ich würde, falls der Urlaub nicht reicht sogar soweit gehen darüber nachzudenken in Stunden umzurechnen, für die Zeit TZ in EZ beantragen um den Resturlaub zu strecken. Gibt zwar auch Einbußen beim Gehalt, kann aber je nach Resturlaubmenge finanziell mehr sein als EG. LG Lilly
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