Mandy Gehre
Hallo Frau Bader Folgende Situation ist gerade bei uns eingetreten: Bis Mitte Februar war ich in Elternzeit. Davor habe ich in Vollzeit gearbeitet. Aufgrund eines Beschäftigungsverbotes sammelte ich einiges an Urlaub an. Diesen habe ich nun genommen. Nach der EZ und Urlaub abbummeln wollte ich gerne TZ arbeiten,..welche auch genehmigt wurde. Da ich keine Betreuung für meine Zwillinge bekommen habe, konnte ich mich mit meinem Personalchef zumindest auf geringfügige Beschäftigung einigen. Allerdings musste ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Seit Mitte Februar wurde mein Gehalt auf TZ berechnet, obwohl der Urlaub aus der VZ stammte. Mein Mann und ich sind total irritiert. Der TZ Vertrag kam nie zu Stande und trotzdem wurde danach mein Gehalt berechnet. Auf Nachfrage bekomme ich keine nachvollziehbare Antwort. Ich bitte um Hilfe um wirklich genau zu wissen, was nun stimmt und was nicht. Vielen Dank,.. mit freundlichen Grüßen Mandy Gehre
Hallo, wenn ich es richtig verstehe, ist der alte Vertrag aufgehoben u ein Minijob neu vereinbart.Der AG muss den Urkaub auszahlen, da der Vertrag beendet isz Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Dein alter Urlaub muss Vollzeit bezahlt werden. Oder hattest du bei einer angenommenen Teilzeitstelle entsprechend länger Urlaub? LG luvi
Mandy Gehre
Der Urlaub wäre bei VZ und TZ gleich gewesen. Mein Personalchef hat mir geantwortet mit: Sie sind nach Ihrer EZ in TZ zurück gekommen. Maßgeblich wäre der Zeitpunkt wann ich meinen Urlaub genommen habe. Wir verstehen gar nichts mehr.
Felica
Der Urlaub kann gar nicht gleich sein. Nur die Anzahl der Tage. Aber es ist doch ein riesen Unterschied ob ich für 8 Stunden täglich Geld erhalte oder für 5 Stunden. Entsprechend muss in VZ angesammelterr Urlaub auch in VZ abgegolten werden. Steht auch so in den entsprechenden Gesetzestexten.
luvi
Nein, der Urlaub gilt so, wie er erworben wurde. Vollzeit erworben, also muss Vollzeit bezahlt werden. Was noch möglich wäre, dass du länger bezahlt wirst, hast du da nachgefragt? 10 Tage Vollzeit Urlaub, 20 Tage bei einer halben Stelle. LG luvi
mellomania
heißt du hast jetzt NUR geringfügig? vollzeitarbeitsplatz weg da gekündigt? gar nicht gut...aber der urlaub muss voll bezahlt werden. voll erworben, voll bezahlt. auf einmal am stück. eine summe.
Mandy Gehre
Da wir leider keine Betreuung für unsere Zwillinge bekommen haben, hat mir mein Chef angeboten mich zwischenzeitlich als geringfügig Beschäftigte einzustellen. Sobald wir Krippenplätze haben, die Eingewöhnung funktioniert hat, bekomme ich meine TZ Stelle zurück. Das habe ich schriftlich. Mein Urlaub ist seit letzte Woche abgegolten. Bei uns ist Voll-und Teilzeit an Arbeits-und Urlaubstagen gleich gestellt. Auch eine TZ Angestellte muss an 6 Tagen arbeiten. Und bekommt auch 6 Tage abgezogen.
Felica
Noch einmal, es geht nicht um die Tage. Es geht um die Gesamtstunden und die Gesamtsumme die da am Ende bei rauskommt. Die muss passen. Wenn du vorher in VZ gearbeitet hast, hast du doch sicherlich 8 Stunden am Tag gearbeitet. Heißt, hattest du einen Tag Urlaub, hast du für 8 Stunden dein Gehalt bekommen. Bei 6 Tagen dann eben 8 Stunden x 6 Tage = 48 Stunden Gehalt. Der einfach halber mal mit 10 € die Stunde angesetzt, wären das 48 Stunden Gehalt x 10 € = 480 € Keine Ahnung wie viel Stunden du nun arbeitest, aber bei Minijob kann das ja auf keinen Fall mehr wie 15 Stunden die Woche sein. Geht nicht wegen Mindestlohn. So und wenn du nun bei VZ auf 48 Stunden Gehalt gekommen bist, musst du das eben auch beim Minijob bekommen, also 480 € nur für den Urlaub. Passt das nicht, wurde falsch umgerechnet. Was eben nicht OK ist, ist das dein AG nun sagt, es bleibt bei den 6 Tagen, er zahlt aber für jeden Urlaubstag nur noch 3 Stunden. Dann hättest du nämlich plötzlich nur noch ein Urlaubsgeld für 18 Stunden statt den zustehenden 48 Stunden. Hoffe das war jetzt verständlicher. Wenn du von Krippe redest, wäre es wirklich intelligenter gewesen innerhalb der EZ zu arbeiten. Krippe lässt darauf schließen das du deine 3 Jahre EZ noch nicht genutzt hattest, bzw bei richtiger Planung wären es bei Zwillingen sogar bis zu 6 Jahre EZ gewesen die dir zustehen. So hast du auf den Kündigungsschutz verzichtet und auf die Chance irgendwann problemlos wieder auf VZ zu gehen. Wenn man dich schon einen Aufhebungsvertrag unterschreiben lässt und damit einen neuen Vertrag mit neuer Vertragsdauer usw machen lässt, lässt das wenig Vertrauen aufkommen. Eigentlich hätte nämlich wenn du innerhalb der EZ arbeitest, dein VZ-Vertrag einfach ruhen können, damit auch der Urlaubsanspruch aus diesem und für die Zeit der EZ hättest du entweder einen extra Vertrag bekommen oder es wäre einfach eine Zusatz an dem bestehenden aufgesetzt worden. Jetzt aber egal, weil scheinbar gegessen.
Mandy Gehre
Hallo Frau Bader Ausgezahlt wurde die Zeit während ich den Urlaub genommen habe. Allerdings mit einem TZ Gehalt. Da der Urlaub aber während meiner VZ Beschäftigung angefallen ist, müsste er dann nicht auch mit einem VZ Gehalt berechnet werden? Vielen Dank Liebe Grüße Mandy Gehre
mellomania
also wenn das arbeitsverhältnis endet. solange du dort beschäftigt ist ist eine auszahlun des urlaubs nicht vorgesehen
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