Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt aufgelaufener Urlaub nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Gehalt aufgelaufener Urlaub nach Elternzeit

Mandy Gehre

Beitrag melden

Hallo Frau Bader Folgende Situation ist gerade bei uns eingetreten: Bis Mitte Februar war ich in Elternzeit. Davor habe ich in Vollzeit gearbeitet. Aufgrund eines Beschäftigungsverbotes sammelte ich einiges an Urlaub an. Diesen habe ich nun genommen. Nach der EZ und Urlaub abbummeln wollte ich gerne TZ arbeiten,..welche auch genehmigt wurde. Da ich keine Betreuung für meine Zwillinge bekommen habe, konnte ich mich mit meinem Personalchef zumindest auf geringfügige Beschäftigung einigen. Allerdings musste ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Seit Mitte Februar wurde mein Gehalt auf TZ berechnet, obwohl der Urlaub aus der VZ stammte. Mein Mann und ich sind total irritiert. Der TZ Vertrag kam nie zu Stande und trotzdem wurde danach mein Gehalt berechnet. Auf Nachfrage bekomme ich keine nachvollziehbare Antwort. Ich bitte um Hilfe um wirklich genau zu wissen, was nun stimmt und was nicht. Vielen Dank,.. mit freundlichen Grüßen Mandy Gehre


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn ich es richtig verstehe, ist der alte Vertrag aufgehoben u ein Minijob neu vereinbart.Der AG muss den Urkaub auszahlen, da der Vertrag beendet isz Liebe Grüße NB


luvi

Beitrag melden

Hallo, Dein alter Urlaub muss Vollzeit bezahlt werden. Oder hattest du bei einer angenommenen Teilzeitstelle entsprechend länger Urlaub? LG luvi


Mandy Gehre

Beitrag melden

Der Urlaub wäre bei VZ und TZ gleich gewesen. Mein Personalchef hat mir geantwortet mit: Sie sind nach Ihrer EZ in TZ zurück gekommen. Maßgeblich wäre der Zeitpunkt wann ich meinen Urlaub genommen habe. Wir verstehen gar nichts mehr.


Felica

Beitrag melden

Der Urlaub kann gar nicht gleich sein. Nur die Anzahl der Tage. Aber es ist doch ein riesen Unterschied ob ich für 8 Stunden täglich Geld erhalte oder für 5 Stunden. Entsprechend muss in VZ angesammelterr Urlaub auch in VZ abgegolten werden. Steht auch so in den entsprechenden Gesetzestexten.


luvi

Beitrag melden

Nein, der Urlaub gilt so, wie er erworben wurde. Vollzeit erworben, also muss Vollzeit bezahlt werden. Was noch möglich wäre, dass du länger bezahlt wirst, hast du da nachgefragt? 10 Tage Vollzeit Urlaub, 20 Tage bei einer halben Stelle. LG luvi


mellomania

Beitrag melden

heißt du hast jetzt NUR geringfügig? vollzeitarbeitsplatz weg da gekündigt? gar nicht gut...aber der urlaub muss voll bezahlt werden. voll erworben, voll bezahlt. auf einmal am stück. eine summe.


Mandy Gehre

Beitrag melden

Da wir leider keine Betreuung für unsere Zwillinge bekommen haben, hat mir mein Chef angeboten mich zwischenzeitlich als geringfügig Beschäftigte einzustellen. Sobald wir Krippenplätze haben, die Eingewöhnung funktioniert hat, bekomme ich meine TZ Stelle zurück. Das habe ich schriftlich. Mein Urlaub ist seit letzte Woche abgegolten. Bei uns ist Voll-und Teilzeit an Arbeits-und Urlaubstagen gleich gestellt. Auch eine TZ Angestellte muss an 6 Tagen arbeiten. Und bekommt auch 6 Tage abgezogen.


Felica

Beitrag melden

Noch einmal, es geht nicht um die Tage. Es geht um die Gesamtstunden und die Gesamtsumme die da am Ende bei rauskommt. Die muss passen. Wenn du vorher in VZ gearbeitet hast, hast du doch sicherlich 8 Stunden am Tag gearbeitet. Heißt, hattest du einen Tag Urlaub, hast du für 8 Stunden dein Gehalt bekommen. Bei 6 Tagen dann eben 8 Stunden x 6 Tage = 48 Stunden Gehalt. Der einfach halber mal mit 10 € die Stunde angesetzt, wären das 48 Stunden Gehalt x 10 € = 480 € Keine Ahnung wie viel Stunden du nun arbeitest, aber bei Minijob kann das ja auf keinen Fall mehr wie 15 Stunden die Woche sein. Geht nicht wegen Mindestlohn. So und wenn du nun bei VZ auf 48 Stunden Gehalt gekommen bist, musst du das eben auch beim Minijob bekommen, also 480 € nur für den Urlaub. Passt das nicht, wurde falsch umgerechnet. Was eben nicht OK ist, ist das dein AG nun sagt, es bleibt bei den 6 Tagen, er zahlt aber für jeden Urlaubstag nur noch 3 Stunden. Dann hättest du nämlich plötzlich nur noch ein Urlaubsgeld für 18 Stunden statt den zustehenden 48 Stunden. Hoffe das war jetzt verständlicher. Wenn du von Krippe redest, wäre es wirklich intelligenter gewesen innerhalb der EZ zu arbeiten. Krippe lässt darauf schließen das du deine 3 Jahre EZ noch nicht genutzt hattest, bzw bei richtiger Planung wären es bei Zwillingen sogar bis zu 6 Jahre EZ gewesen die dir zustehen. So hast du auf den Kündigungsschutz verzichtet und auf die Chance irgendwann problemlos wieder auf VZ zu gehen. Wenn man dich schon einen Aufhebungsvertrag unterschreiben lässt und damit einen neuen Vertrag mit neuer Vertragsdauer usw machen lässt, lässt das wenig Vertrauen aufkommen. Eigentlich hätte nämlich wenn du innerhalb der EZ arbeitest, dein VZ-Vertrag einfach ruhen können, damit auch der Urlaubsanspruch aus diesem und für die Zeit der EZ hättest du entweder einen extra Vertrag bekommen oder es wäre einfach eine Zusatz an dem bestehenden aufgesetzt worden. Jetzt aber egal, weil scheinbar gegessen.


Mandy Gehre

Beitrag melden

Hallo Frau Bader Ausgezahlt wurde die Zeit während ich den Urlaub genommen habe. Allerdings mit einem TZ Gehalt. Da der Urlaub aber während meiner VZ Beschäftigung angefallen ist, müsste er dann nicht auch mit einem VZ Gehalt berechnet werden? Vielen Dank Liebe Grüße Mandy Gehre


mellomania

Beitrag melden

also wenn das arbeitsverhältnis endet. solange du dort beschäftigt ist ist eine auszahlun des urlaubs nicht vorgesehen


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...

Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten.  Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz.  Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...