Frage: Geburtsurkunde

Hallo Frau Bader, Meine Stieftochter hat am 30.06.2021 entbunden. Auf der Geburtsurkunde steht aber bloß Ihr Name. Muss Sie den Vater mit auf die Geburtsturkunde eintragen lassen obwohl Sie das nicht möchte?

von Stolze_Mama84 am 12.08.2021, 16:17



Antwort auf: Geburtsurkunde

Hallo, wenn er anerkannt hat, selbstverständlich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2021



Antwort auf: Geburtsurkunde

Muss der Vater des Kindes die Mutter auf die Geburtsurkunde eintragen lassen obwohl er das nicht will?

von Pamo am 12.08.2021, 16:40



Antwort auf: Geburtsurkunde

Hat der Vater die Vaterschaft anerkannt? So lange das nicht passiert, kann er nicht im Geburtseintrag eingetragen werden und somit taucht er auf der Geburtsurkunde nicht auf. Oder möchte sie gar nicht, dass er die Vaterschaft anerkennt? Das dürfte eventuell Probleme geben. Ohne genauere Infos kann man nicht wirklich antworten.

von Port am 12.08.2021, 17:11



Antwort auf: Geburtsurkunde

Ja er hat die Vaterschaft anerkannt. Sie wollte aber eignetlich trotzdem nicht das er mit auf die Geburtsurkunde kommt. Muss er mit auf die Geburtsurkunde?

von Stolze_Mama84 am 12.08.2021, 17:18



Antwort auf: Geburtsurkunde

Natürlich muss er drauf. Die Geburtsurkunde beurkundet unter anderem wer die Eltern sind.

von Pamo am 12.08.2021, 17:31



Antwort auf: Geburtsurkunde

Sobald sie sich eine neue ausstellen lässt, steht er drauf. Mit der ursprünglich ausgestellten Urkunde sollte sie keine Behördengänge machen, denn sie weiß ja, dass sie nicht mehr aktuell ist. Ist der Unterhalt geregelt? Wovon lebt sie denn? Denn auch hier kann es wesentlich sein, eine aktuelle Urkunde zu haben.

von Port am 12.08.2021, 17:42



Antwort auf: Geburtsurkunde

Einfache Sache, wenn sie nicht will das dieser! Vater auf der Urkunde steht, hätte sie nicht von ihm schwanger werden dürfen. So ist er der Vater, er steht sogar rechtlich als dieser fest, also kommt er drauf. Klar kann sie due alte und eigentlich ungültige behalten, die Vaterschaft scheint erst nach Geburt geklärt worden sein, aber es nützt ihr nichts. Abgeben kann und sollte sie diese nirgends. Er ist nun einmal Vater, und so wie er damit Rechte und Pflichten hat, gilt das auch für die Mutter. Wobei ich mich auch frage wo das Problem ist? Nur weil er als Vater feststeht, hat er ja noch kein Sorgerecht. Lediglich Umgang, den hat er aber auch so trotz veralteter Urkunde. Und Ämter dürfte es egal sein wer da steht. Bliebe jetzt in dem Alter nur noch Banken, Betreuung und evtl AG wegen Freibetrag. Aber auch denen dürfte es egal sein. Ausser der Chef ist die Ehefrau des Vaters.

von Felica am 12.08.2021, 18:45



Antwort auf: Geburtsurkunde

Bei meinem kind1 stand 4 jahre lang trotz anerkennung kein vater in der geburtsurkunde. Erst als ich geheiratet und einbenannt habe, gab es eine neue urkunde mit vater. Es gab nie ein problem.

Mitglied inaktiv - 14.08.2021, 11:17



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