Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geburtsurkunde, Vater nicht angeben

Frage: Geburtsurkunde, Vater nicht angeben

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Hallo! Wenn eine ledige Mutter in der Geburtsurkunde den Vater nicht angibt, obwohl sie ihn kennt, welche Konsequenzen hat das für das Kind, für den Vater, für die Mutter? Vielen Dank für eine Antwort. Grüße Pat


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Für den Vater: Er muß keinen Unterhalt zahlen, bekommt aber auch kein Umgangsrecht. Für die Mutter: Sie bekommt keinen Unterhalt. U.U. wird ihr auch der Unterhaltsvorschuß für das Kind vom Jugenamt verweigert, da das JA keinen hat, den es in Regress nehmen kann. Für das Kind: Es ist nicht erbberechtigt und hat kein Umgangsrecht mit dem Vater. Wenn die Mutter stirbt, ohne den Namen des Vaters genannt zu haben, wird es nie erfahren, wer der Vater ist (was oft traumatisch ist für die Kinder). LG, Elisabeth.


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Hi Elisabeth! Ich denke du täuscht Dich! Das Angeben des Vatersname zwecks Unterhaltszahlung erfolgt auf dem Jugendamt. Das hat aber nichts damit zu tun, in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen. In unserem Standesamt (wo die uA. Geburtsurkunden ausgestellt werden) würde ich darüber informiert, daß der Kindesvater selbst dorthin kommen muß, damit sein Name in der Urkunde eingetragen wird. Ich bin in ganz genau diesen Fall: Bei JA habe ich alle mir bekannten Angaben des Vaters angegeben. Anhand diese, hat sich das Amt mit ihm in Verbindung gesetzt und des weiteren mit ihm direkt ausgemacht. Jetzt muß er zahlen, weil er ja das Kind anerkannt hat. Der Unterhaltzuschuß, den ich in der Zeit bekam, wo deren Höhe festgelegt wurde, hat das JA ebenfalls von ihm rückwirkend erhalten. Doch jetzt, nach wie vor, steht keine Angabe zum Vater in die Geburtsurkunde meines sohnes. Liebe Grüße Laplaya


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Hi Elisabeth! Ich denke du täuscht Dich! Das Angeben des Vatersname zwecks Unterhaltszahlung erfolgt auf dem Jugendamt. Das hat aber nichts damit zu tun, in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen. In unserem Standesamt (wo die uA. Geburtsurkunden ausgestellt werden) würde ich darüber informiert, daß der Kindesvater selbst dorthin kommen muß, damit sein Name in der Urkunde eingetragen wird. Ich bin in ganz genau diesen Fall: Bei JA habe ich alle mir bekannten Angaben des Vaters angegeben. Anhand diese, hat sich das Amt mit ihm in Verbindung gesetzt und des weiteren mit ihm direkt ausgemacht. Jetzt muß er zahlen, weil er ja das Kind anerkannt hat. Der Unterhaltzuschuß, den ich in der Zeit bekam, wo deren Höhe festgelegt wurde, hat das JA ebenfalls von ihm rückwirkend erhalten. Doch jetzt, nach wie vor, steht keine Angabe zum Vater in die Geburtsurkunde meines sohnes. Liebe Grüße Laplaya


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