alemanitarubia
Ich habe eine frage zu folgendem Sachverhalt. In Vorbereitung auf meine zweite Geburt, wollte ich den Geburtsbericht meiner ersten Tochter (geboren im Juli 2017) in der Klinik anfordern. Dies war auch kein Problem. Ich sollte direkt in die Klinik kommen, um mich auszuweisen und die Unterlagen direkt mitnehmen zu können. Als ich vor Ort war, hat die Mitarbeiterin dann festgestellt. Dass Teile meine Akte nicht digitalisiert worden. Dabei handelt es sich um den wichtigen Teil der Geburt. Nämlich die letzten Stunden ab 6 Uhr morgens bis hin zum Notkaiserschnitt. Dass heißt die Mitarbeiterin konnte mir diesen Teil des Geburtsbericht nicht aushändigen. Sie hat dann noch mal im Archiv nachgefragt. Und ihr wurde bestätigt, dass die Unterlagen im Rahmen der Digitalisierung vernichtet worden sind. Und dementsprechend könnte man mir den wichtigen Teil des Geburtsbericht, nämlich die Geburt, nicht mehr aushändigen. Ich weiß mittlerweile durch meine Hebamme, dass die Krankenhäuser eine Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für Patientenakten, dies beinhaltet auch den Geburtsbericht, von 10 bis 35 Jahren haben. Für mich wäre der Geburtsbericht im Hinblick auf die zweite Entbindung sehr wichtig gewesen, damit ich mich meine erste Entbindung verarbeiten und auf die zweite vorbereiten kann. Insbesondere da es auf Grund einer Infektion unter Geburt zu einem Notkaiserschnitt kam. Können Sie mir beantworten, ob hier meinerseits Anspruch auf Schadensersatz besteht? Wie wären hier die Erfolgsaussichten für eine entsprechende Klage. Vielen Dank
Hallo, Problem hier ist die Kausalität zwischen dem Fehler (der ja wohl unstreitig ist) und einem Schaden. Sie müssten beweisen können, worin Ihr Schaden liegt. Dazu müsste ein Arzt bestätigen, dass es wegen der fehlenden Unterlagen zu irgendwas gekommen ist. Probleme bei der zweiten Geburt zum Beispiel. Und das wird schwierig bis unmöglich. Lesen Sie mal hier: https://arge-medizinrecht.de/wp-content/uploads/2016/12/comes-expertenseminar-161028-01.pdf Kernaussage: "Dokumentationsmängel nützen dem Patienten oft wenig oder gar nichts" Liebe Grüße NB
alemanitarubia
Sehr geehrte Frau RA Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort. D.h. eine Klage wird keine Erfolgsaussichten haben, da kein Schaden bewiesen werden kann. Aufgrund fehlender Unterlagen kam es ja bisher "nur" für mich zu einem emotionalen Schaden, da ich aufgrund dieser Unterlagen die Geburt unserer ersten Tochter nicht aufarbeiten kann. Und so auch nicht nachvollziehen kann wie es zu der Infektion und dem Notkaiserschnitt kam. Wenn eine Klage keine Aussichten auf Schadensersatz hat, dann werde ich diese auch nicht einreichen. mit besten Grüßen A. B.
HeyDu!
Leidest Du an psychischen Problemen durch die erste Geburt und kannst jetzt mangels fehlender Unterlagen nicht aufarbeiten, so wäre ein gesundheitlicher Schaden entstanden. (Egal was mit der 2. Geburt ist. Diese könnte höchstens noch eins drauf setzen.) Dies muss nachgewiesen werden. Man bräuchte Gutachten. Ein langer Weg und letztlich hilft Dir Geld ja auch nicht weiter ;-) Wir sind auch nicht in den USA. Hier gibt's andere Summen ;-) Also ich würde die Finger davon lassen... Mit Sicherheit weiß man noch welche Hebamme und welcher Arzt anwesend war. Diese können sich vielleicht erinnern und Dir versuchen im Gespräch zu helfen. BG
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