Hallo Frau Bader,
Ich werde demnächst Entbinden, ich bin ledig und mit dem Vater des Kindes nicht mehr zusammen.
Die Vaterschaft wurde aber schon anerkannt, das geteilte Sorgerecht besteht nicht.
Der Vater möchte nach der Geburt für die Geburtsanzeige/Anmeldung nicht unterschreiben, er drohte mir damit, auch besteht jetzt der Kontakt nicht mehr
Das Standesamt brauch aber trotz des alleinigen Sorgerechts nach der Geburt die Unterschrift vom Vater für die Anmeldung... Sie sagten auch, der Vater darf den Vornamen mit entscheiden, obwohl ich das alleinige Sorgerecht nach der Geburt erstmal haben werde? Ich habe Sorge, dass mein Kind vorerst keinen Namen und keine Geburtsurkunde bekommt wenn er sich verweigert zu unterschreiben
LG
von
Steffi97
am 19.01.2021, 13:14
Antwort auf:
Geburtsanzeige/Anmeldung
Hallo,
ich hab jetzt mal gegooglet und bei mehreren Standesämter gefunden, dass eine Unterschrift nur benötigt wird, wenn gemeinsames Sorgerecht und gemeinsame Namenserteiung gewünscht ist. Ich halte also die Auskunft bei Ihnen für falsch. Der Standesbeamte soll bitte erklären, warum der Vater ohne Sorgerecht unterschreiben soll.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2021
Antwort auf:
Geburtsanzeige/Anmeldung
Hallo,
Du hast dass alleinige Sorgerecht.
Du entscheidest, welchen Namen das Kind bekommt. Auch den Familiennamen.
Wie das bei der Geburtsanmeldung war, weiß ich gar nicht mehr. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass ich (Mutter) da was unterschreiben musste. Wenn dann erst bei der Abholung der Geburtsurkunde. Bei uns hat das der Vater alleine erledigt.
LG luvi
von
luvi
am 20.01.2021, 09:24