Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familienstammbuch (Össsi und Engländer) zur geburtsanmeldung nötig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Familienstammbuch (Össsi und Engländer) zur geburtsanmeldung nötig

aifos01

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hallo, ich bin in der 33 SSw und versuche gerade rauszufinden, was wir alles zur Geburtanmeldung brauchen. Ich entbinde im Klinikum Neuperlach und weiss, dass die Geburtsbescheinigung ausstellen und auch alle Dokumente an das Standesamt weiterleiten können für einen. Jedoch bin ich nicht sicher welche Dokumente ich alle brauche: Ich bin Österreichern und mein Mann ist Engländer, die seit Jahren in München eohen unser sohn soll die deutsche Statsbürgeschaft erhalten. Wir haben eine Heiratsurkunde, von unserer standesamtlichen Trauung in Dänemark (wir waren da schon beide in München wohnhaft). Wir haben natürlich unsere Geburtsurkunden, Pässe und die Meldebestätigung, die besagt, dass wir in München wohnhaft sind. Ich habe aber in Foren auch was von einem Famileinstammbuch gelesen, von dem ich noch nie was gehört hatte und mir auch nicht dessen bewusst bin, dass wir sowas haben. Was ist das Familienstammbuch und brauche ich sowas bevor die Geburt beim Standesamt München gemeldet werden kann? Oder reichen mir die oben erwähnten Unterlagen? ich danke schon mal vielmals für die Beantwortung der frage.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich habe auch im Ausland (Italien) geheiratet und dann in D ein Familienstammbuch für Deutschland beim Standesamt beantragt. Das läuft dann über Berlin. Da würde ich mich an Ihrer Stelle mal hinwenden. Liebe Grüsse, NB


Pamo

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Dein Sohn kann auch die britische Staatsangehörigkeit erhalten, denn sowohl Deutschland als auch GB tolerieren Mehrfachstaatsbürgerschaften per Geburt. Einfach beim britischen Konsulat anfragen, welche Papiere die dafür brauchen.


Andrea6

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Ein Stammbuch wird in Deutschland bei der Hochzeit ausgestellt und enthält die Heiratsurkunde, Abstammungsurkunden (Geburtsurkunden) der Eltern und ggf. der Kinder. Wer keines besitzt benötigt zur Anmeldung des Kindes die Geburtsurkunden der Eltern und ggf. Heiratsurkunde, b.B. übersetzt und beglaubigt. Aber: meines Wissens nach können sich ausländische Eltern, die sich bei Geburt eines Kindes in Deutschland aufhalten, nicht "einfach so" die Staatsangehörigkeit für ihr Kind aussuchen. Zumindest einer von beiden muß mindestens seit 8 Jahren in Deutschland mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung wohnen. Ob noch weitere Hürden vorhanden sind wird Frau Bader sicher beantworten.


Pamo

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Ein Familienstammbuch brauchst du definitiv nicht. Das ist ein Büchlein, in dem manche Familien alle Dokumente sammeln. Ich habe so etwas auch nie gehabt, obwohl ich in D geheiratet habe, es ist nur ein Extra.


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