Innerhalb welchen Zeitraumes muss man die Geburt an den AG melden?
Ich habe einen Brief von meinem AG erhalten mit dem Verweis, dass ich gesetzlich verpflichtet sei, die Geburt meines Kindes zu melden.
Mein Sohn ist jetzt 16 Tage alt und ich habe bisher nicht daran gedacht..
Also MUSS ich das melden, habe meine Elternzeit schon zuvor eingereicht und wenn ja, innerhalb welcher Zeit.
mfg
Jenny
von
jenny2030de
am 21.04.2011, 22:00
Antwort auf:
Meldung Geburt an AG
Hallo,
die EZ kann man dich erst verbindlich benatragen, wenn man den TAg der Geburt kennt -also danach. Wo ist denn auch das Problrm, dass dem AG mitzuteilen?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2011
Antwort auf:
Meldung Geburt an AG
Die konkrete Elternzeit kannst Du doch m. E. erst nach der Geburt einreichen, nämlich, wenn der Geburtstag feststeht. Und dann hast Du meiner Meinung nach dafür 2 Wochen Zeit ab der Geburt. Aber vielleicht hast Du ja Glück, dass ich da falsch liege?!
V. G.
von
Mama von Jonas und Lea
am 22.04.2011, 05:56