Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Meldung der Schwangerschaft an den AG

Frage: Meldung der Schwangerschaft an den AG

konnilue76

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Hallo Frau Bader, ich bin jetzt ca. 4W +5T schwanger. Ich habe aus verschiedenen Gründen meinen AG heute darüber informiert. Sicherlich wär es besser gewrsen, erst zum FA zu gehen, aber es gab Gründe für mich, die Mitteilung sofort an den AG zu schicken.Dies geschah per EMail und ich bekam auch eine Bestätigung meines AG. Dieser möchte nun eine ärztliche Bestätigung. Wie muss ich mich verhalten, wenn mein FA die Bestätigung noch nicht ausstellen will, weil z.b. noch nichts auf dem US zu erkennen ist? Ich bin 43 Jahre alt und hatte bereits eine FG. Nun kann es ja sein, dass es wieder zu einem Abgang kommt. Wenn dieser dann vor einer möglichen, ärztlichen Bestätigung eintritt, wie kann ich im Zweifelsfall meinem AG dann noch die Aussage, dass ich schwanger war, bestätigen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Arzt nichts feststellen kann liegt wahrscheinlich auch keine Schwangerschaft vor. Also hingehen u klären. Liebe Grüße NB


cube

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Ähm, woher weißt du denn so genau, dass du 4 Wochen 5 Tage lang schwanger bist, ohne das ein Arzt dies bestätigt hat? Wenn du wirklich in der fast 5 Woche schwanger bist, kann der FA natürlich etwas auf dem US sehen. Außerdem kann er andere Tests machen, um die Schwangerschaft nachzuweisen. Ich war damals zum etwa gleichen Zeitpunkt beim Arzt, weil ich dem Home-Test nicht s ganz getraut habe. Blut und Urin abgegeben, US gemacht und am nächsten Tag hatte ich den Mutterpass. Ohne Arztbesuch wird es sicher schwierig, nachträglich eine Schwangerschaft nachzuweisen die möglicherweise nicht mal vorhanden war. Und wenn es dir um Kündigungsschutz oder Gefahren am Arbeitsplatz zB geht, solltest du erst recht schnell eine ärztliche Bestätigung einholen.


drosera

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Hallo, A) Ruf bei deinem FA an und frage, ob dir auf den Bluttest oder auf das US-Ergebnis dir Arbeitgeberbescheinigung ausgestellt wird. Mach einen entsprechenden Termin aus. Der Arbeitgeber muss sich bis dahin gedulden. Geht es dir um den Kündigungsschutz oder Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz? Würde dein Arbeitgeber dir diese in der Zwischenzeit verweigern? Bei einer Kündigung hast du 3 Wochen Zeit, die Bescheinigung beizubringen. B) solltest du in der Zwischenzeit wieder eine FG erleiden, sagst du dem Arbeitgeber, dass sich das mit der Schwangerschaft erledigt hat. Alles Gute!


mellomania

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das habe ich so nicht richtig verstanden. wenn du eine FG hast teilst du das dem AG auch mit und damit gelten die regeln bezüglich sicherer arbeitsplatz etc eben nicht mehr. ich wünsch dir dass es nicht dazu kommt aber du solltest recht schnell mit dem FA kontakt aufnehmen, damit der AG reagieren kann was den arbeitsplatz betrifft


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