Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Meldung der Schwangerschaft beim Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Meldung der Schwangerschaft beim Arbeitgeber

Mitglied inaktiv

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Hallo Fr. Bader, Ich arbeite in einer Arztpraxis, in der man als Schwangere nicht arbeiten darf wegen Kontakt mit Blut, Desinfektionsmitteln usw. Wir haben jetzt den Fall daß sich zwei Kolleginen schwanger gemeldet haben und somit sofort ausgefallen sind. Jetzt werden sich über die beiden die Mäuler zerissen, weil sie es schon Anfang der 6. SSW gemeldet haben. Viele sind der Meinung daß sie es ja auch erst in der 12. SSW hätten sagen können oder noch später. Ich bin nicht dieser Meinung. Wie sehen sie das? Was ist wenn eine Schwangere ihren Zustand nicht mitteilt und sich z. B. mit Hepatitis infiziert? Der Arbeitgeber wird sagen "sie hat uns ja nichts gesagt" und zieht somit seinen Kopf aus der Schlinge und wer kommt für eventuelle Folgekosten auf wenn es zu einem Schaden kommt? Wenn eine Schwangere in einer (ich nenne es jetzt mal so) "Gefahrenzone" arbeitet, dann ist sie doch verpflichtet es mitzuteilen, sobald sie von ihrem Zustand erfährt, oder nicht? Würde mich freuen wenn sich mich darüber aufklären können, damit ich meinen lieben Kolleginen was Stichfestes entgegenzusetzen habe und damit ich auch weiß wie ich mich verhalten soll falls es bei mir mal wieder so weit sein sollte. Lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, laut Gesetz soll man es sofort bei Kenntnis mitteilen, hinzu kommt, dass so ein BV ja nicht grundlos ausgesprochen wird - da droht Gefahr für Mutter u Kind Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Die beiden hatten schon recht. es gibt ein mutterschutzgesetz, an das sich nicht nur der Ag sondern auch die werdenden Mütter halten "müssen". da steht: § 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis (1) 1Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Zu lesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html Viele Grüße Désirée


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