Frage:
Arbeitgeber diskriminiert mich bzgl. Schwangerschaft
Antwort auf:
Arbeitgeber diskriminiert mich bzgl. Schwangerschaft
Hallo,
1. Fließarbeit und Akkord ist nach § 11 MuSchG in der Schwangerschaft verboten
2. Bezüglich der Gehaltserhöhung kommt es darauf an, wer sie bekommen hat und unter welchen Voraussetzungen. Wenn er es allen außer Ihnen gezahlt hat, ist es wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes unzulässig.
3. Wieso eine Abmahnung? Weil Sie schwanger und krank sind? Lächerlich, vergessen Sie's
4. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt und bitten Sie um Unterstützung. Ich glaube, Ihr Arbeitgeber braucht mal eine Nasenstüber.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.06.2021
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Arbeitgeber diskriminiert mich bzgl. Schwangerschaft
Locker bleiben! Du hast in der Schwangerschaft Kündigungsschutz (wenn du nicht gerade die goldenen Löffelt mitgehen lässt odr A.....loch zum Chef sagst). Wenn er dir zu blöd kommt, käme für dich vielleicht sogar ein BV wg. Mobbing vom FA in Betracht.
von
KielSprotte
am 09.06.2021, 12:35
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Arbeitgeber diskriminiert mich bzgl. Schwangerschaft
Achso: Akkord ist in der Schwangerschaft verboten, so darf dich der AG nicht einsetzen! Wende dich an Betriebsarzt und/oder Gewerbeaufsicht wg. Gefährdungsbeurteilung und mutterschutzkonformen Arbeitsplatz!
von
KielSprotte
am 09.06.2021, 12:37
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Arbeitgeber diskriminiert mich bzgl. Schwangerschaft
Vielleicht hast du dich hier unklar ausgedrückt.
Fließarbeit am Band, wenn du die Geschwindigkeit nicht beeinflussen oder das Band selber stoppen kannst, ist in der Schwangerschaft nicht erlaubt.
Ebenso Bezahlung nach Stücklohn (Akkord) ist nicht erlaubt.
Ist es wirklich so, dass du am Fließband arbeitest, und dabei nach Stücklohn (Akkordlohn) bezahlt wirst?
Mitglied inaktiv - 09.06.2021, 13:52
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Arbeitgeber diskriminiert mich bzgl. Schwangerschaft
Schon die Abmahnung wegen Krankheit ist unzulässig.
Abmahnen dürfte er nur, wenn du unentschuldigt gefehlt hast bzw. die AU nicht/nicht vertragsgemäß am Tag x einreichst. Und selbst dann wäre es bei einem einmaligen Vorkommnis nichts, was vor einem Gericht standhalten würde.
Er kann natürlich ein Gespräch mit dir führen wenn er meint, dass deine Krankheit systematisch erfolgen würde - eine Abmahnung müsste aber auf anderen Dingen beruhen wie unzureichende Arbeitsleistung oder what ever. Jedenfalls nicht die Behauptung/Unterstellung von unrechtmäßigen AU´s.
Ich setze hierbei voraus, deine Arbeit war immer gut und es gibt tatsächlich nichts, was auf systematisches "krankmachen" hindeutet bzw. sich beweisen ließe. Also zB AU einreichen, dann aber beim Umzug helfend gesehen werden.
Ebenfalls nicht zulässig ist die Akkordarbeit in der Schwangerschaft.
Das neuerliche Gespräch wegen AU´s ist unter der Prämisse also ebenfalls eher unzulässig und keinesfalls darf es zu einer Abmahnung führen auf Grund von Krankheit. Nicht bei 18 Tagen während einer Schwangerschaft.
Ich frage mich allerdings, warum du gegen so etwas wie Abmahnung wegen 9 AU-Tagen nicht etwas gesagt hast und die Abmahnung angenommen hast? Oder habt ihr eh kein gutes Verhältnis, ist irgendetwas mal vorgefallen etc weswegen der Chef/AG dich irgendwie kündigen will?
Wende dich an den Betriebsrat, Gewerbeaufsicht und schildere das Vorgehen des AG´s. Wenn es so ist, wie du schreibst, geht das nicht.
Lass dich im Zweifel wegen Mobbings in´s BV schicken vom Arzt.
Besser wäre aber, du stellst dich vorher noch mal auf die Hinterbeine und machst deine Rechte klar.
von
cube
am 09.06.2021, 16:25
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Arbeitgeber diskriminiert mich bzgl. Schwangerschaft
Ich danke Schonmal für die zahlreiche Antworten und die hilfreichen Tipps und aufmunternden Worte.
Noch mal um einige Fragen aufzuklären. Mein Chef und ich haben etwa zeitgleich angefangen heißt wir hatten eigentlich ein gutes Verhältnis und normal arbeite ich auch in einem Bürojob.
Nur weil wir aber so wenig in der Produktion sind müssen wir die Pause ablösen für die Frauen am Band, heißt ich bin mal 2 oder 4 Stunden am Stück am Band ich habe zwar kein wirklichen Akkord das im Sekundentakt das Band vorläuft aber ich habe 5 Maschinen gleichzeitig die abgeräumt werden müssen. ( und das Band alle 30 Sekunden oder 1 Minute vortaktet) eine Sicherheitsunterweisung bzgl Schwangerschaft am Arbeitsplatz wurde gemacht und es hieß das das kein Akkord ist und ich nicht mehr als 4 Stunden pro Tag am Band arbeite macht das nichts aus . So stimmt es ja auch da kann ich leider nichts sagen.
Zum Thema Betriebsrat oder ähnlichem… sowas existiert bei uns nicht .
Thema Abmahnung da es eine mündlich ausgesprochene Abmahnung war habe ich nur gesagt das ich dies in der Hinsicht mit der Aussage ,, systematische Krank mache ,, nicht so akzeptiere und dann hat er den Spieß umgedreht und gesagt Mangel an Arbeitsleistung…. Ich hab dazu nichts mehr gesagt. Unterschreiben musste ich eh nichts.
Da sowas überhaupt mein aller erstes Gespräche in all meinen Arbeitsjahren war weswegen ich eine Abmahnung bekomme… ich hatte sonst nieeeeeeemals solche Probleme und habe alles sonst immer gleich lösen können wenn Unklarheit aufkam.
Naja ich muss es einfach auf mich zu kommen lassen aber das macht mir ein unbewusstes Stress Gefühl das ich abends nicht einschlafen kann leider … obwohl ich es nicht ganz an mir ran lassen will.
Bin übrigens auch schon 5 Jahre in der Firma also keine fremde und ich habe immer meine Arbeit gemacht nie etwas stehen gelassen.
Sorry für den Roman das war’s jetzt von meiner Seite. Ich wünsche Jeden einzelnen ganz viel Gesundheit viel Kraft denen die das selbe durchgehen und dem Rest wünsche ich so eine Erfahrung im Betrieb niemals erleben zu müssen.
Grüße Butterblume
von
Butterblume232
am 09.06.2021, 22:41
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Arbeitgeber diskriminiert mich bzgl. Schwangerschaft
Hört sich aber dennoch so an, als wenn man - aus welchen Gründen auch immer - einen Kündigungsgrund konstruieren will.
Eine mündliche Abmahnung ist übrigens rechtsgültig - im Zweifel für den AG aber schwer zu beweisen. Dazu muss sie genau wie eine schriftliche Abmahnung gewisse Kriterien erfüllen, um rechtsgültig zu sein.
- genaue Darlegung des abzumahnenden Verhaltens --> hier nicht, da von einem Grund auf den anderen umgeschwenkt wurde
- genau Angabe, wann Fehlverhalten aufgetreten ist --> Bspl. wiederholtes zu spät kommen muss mit Datum & Uhrzeit aufgeführt/genannt worden sein. Bei dir müsste der AG also genau genannt haben, wann du was mangelhaft ausgeführt hast
- konkrete Angabe von Konsequenzen bei weiterem Fehlverhalten
- konkrete Angaben darüber, was in Zukunft erwartet wird --> ab sofort pünktlich kommen, sorgfältige Bearbeitung aller dir zugewiesenen Aufgaben im genannten Zeitrahmen etc.
Scheint mir eher nicht der Fall zu sein, wenn man von einem Grund auf den anderen wechselt nur um eine Abmahnung irgendwie aufrecht erhalten zu können.
Kein Grund für mangelnde Arbeitsleistung ist eine ordnungsgemäß eingereichte AU - auch nicht, wenn man durch Krankheit zB eine zugewiesene Aufgabe nicht erledigen konnte, Kollegen die Arbeit machen mussten.
Es ist Aufgabe des Chefs, die Aufgaben dann entsprechend neu zu verteilen und Termintreue ggü. dem Kunden einhalten zu können.
Da du schwanger bist und damit Kündigungsschutz genießt - es sei denn, du greifst in die Kasse oder so ;-) - kannst du eigentlich entstpannt bleiben.
Ich würde dir aber raten, selbst ein Protokoll zu führen und dir auch nachträglich noch eines anzulegen für das letzte Abmahnungsgespräch. Also genau aufzuführen, was Thema war und wie umgeschwenkt wurde, als du Grund 1 nicht einfach so anerkannt hast.
Fließbandarbeit/Akkordarbeit (ist ein Unterschied): wenn du an einem Fließband arbeitest, in dem Arbeitsabläufe mit einer bestimmten Taktung erfolgen müssen (Taktarbeit) und sich die Arbeitsabläufe regelmäßig wiederholen (der Zyklus also von vorne beginnt) ist das Fließbandarbeit und die ist für Schwangere nicht erlaubt (zB Automobilfertigungsstraße).
Und deine Beschreibung hört sich für mich nach Fließbandarbeit an. Daran ändert auch eine Sicherheitseinweisung nichts.
Akkordarbeit ist im Gegensatz dazu eine Arbeit, die nach Stückzahl entlohnt wird, bei der du aber im Prinzip Einfluss auf die Geschwindigkeit Arbeit hast, indem du entweder 10 Stk/Minute "arbeitest" oder eben 15 Stk/Minute (x Schrauben in e ne Dose packen zB).
Ich weiß nicht, warum man dir kündigen möchte - für mich wird hier aber klar darauf hingearbeitet, über 2 Abmahnungen zum gleichen Thema dann kündigen zu können - was aber selbst in einem Kleinbetrieb nicht möglich ist (außer die Gewerbeaufsicht erlaubt es aus betrieblichen Gründen wie Insolvenz etc.).
von
cube
am 10.06.2021, 08:32
Antwort auf:
Arbeitgeber diskriminiert mich bzgl. Schwangerschaft
Wenn du unter Zeitdruck auf 1nem qm stehend eine oder mehrere Maschinen bedienen musst, ohne dabei innehalten zu können, dann ist das nicht rechtens. Wende dich doch einfach mal an das Gewerbeamt. Die werden dich da unterstützen bei den Fragen was erlaub ist und was nicht und sich das notfalls auch vor Ort anschauen. Den seien wir mal ehrlich, zu verlieren hast du nicht viel. ich würde also auch direkt 2 Jahre EZ einreichen und mich mit dem Gedanken anfreunden, mir in der Zeit was neues zu suchen. Oder du wirst zeitnah nach Kind1 direkt wieder schwanger. Kind 1 und Kind 2 sollten aber nicht weiter als 1,5 Jahren auseinander liegen. Alt wirst du in dem Betrieb sicherlich nicht (mehr).
Ich persönlich finde 18 Tage AU übrigens nicht so wenig bei der relativ kurzen zeit. Auch schwanger nicht. Ist aber ohne Relevanz, weil wenn der Arzt die Notwendigkeit einer AU sah, dann hat der AG das so zu akzeptieren. Ob es ihm passt, kann dir egal sein. Grund für eine Abmahnung ist es jedenfalls nicht wenn begründet. Es könnte eine Kündigung drohen - wenn du nicht schwanger wärst - wenn abzusehen ist das du auch langfristig deinem Job nicht gerecht wirst. Aber das spielt bei einer Schwangerschaft keine Rolle. Wäre halt nur relevant wenn du chronisch krank wärst und immer wieder wegen Migräne, Rückenschmerzen oä mehrere Tage oder gar Wochen ausfällst.
von
Felica
am 10.06.2021, 14:00
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Arbeitgeber diskriminiert mich bzgl. Schwangerschaft
Relevant ist es eigentlich nur wenn die "Migräne" immer auf einen Montag fällt......damals war der Vorwurf ja wohl "systematische" Kranksein.
von
KielSprotte
am 10.06.2021, 14:02
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Arbeitgeber diskriminiert mich bzgl. Schwangerschaft
So sehe ich das auch.
Ob 18 Tage viel oder wenig sind, darüber kann man streiten. Ich war in der ges. SSW 5 Tage krank, eine Kollegin fast 3 Monate. Ohne, dass sie schon immer viel gefehlt hat.
Und wie du sagst - ist nicht relevant, wenn eine ordnungsgemäße AU vorliegt.
Ich durfte mit einem MA deswegen auch nur ein sehr vorsichtiges Gespräch führen nach dem Motto "kann es sein, dass du dich überfordert fühlst und wie kann ich dir helfen?" (und der hat wirklich systematisch eine AU eingereicht - da konnte ich schon vorher sagen, wann die nächste rein flattert).
Und: der AG/Chef ist ja offenbar dann ganz schnell auf ein anderes Thema ausgewichen als er merkte, dass die AP das "systematisch krank sein" so nicht stehen lassen will.
von
cube
am 10.06.2021, 14:36