Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

garten in der mietwohnung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: garten in der mietwohnung

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Hallo! Wir sind letztes Jahr im April in eine Mietwohnung mit Garten gezogen. Die Gärten überziehn die gesamte Fläche der drei Wohneinheiten und es gibt einen Weg zur Straße. Deshalb hat uns unsere Vermieterin mündlich zugesichert, daß sie den Garten eingrenzen (mit Zaun oder bepflanzten Pflanzkübeln) wird. Nun vertröstet sie uns schon seit über einem Jahr von einen Telefonat zum anderen. Kann ich mich auf diese Aussage berufen? Zum Beispiel wenn ich jetzt ausziehen möchte, weil wird den Garten einfach nicht richtig nutzen können (unsere Tochter ist 20 Monate alt, sie könnte in jeder unbeobachteten Sekunde zur Straße rennen, oder jeder kann in unseren Garten eindringen - und das geschieht Nachts auch hin und wieder) und wir dann auch eine billigere Wohnung mit Balkon nehmen könnten. Oder ist das ganze eigentlich dem Mieter überlassen selbst zu regeln und die dafür anfallenden Kosten zu tragen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Angela Mößner


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was steht dem im Mietvertrag? Dürfen Sie den Garten nutzen? Haben Sie Zeugen für die Aussage der Vermieterin? Sonst sieht es schlecht aus. Dann können Sie nur nach den normalen Bedingungen kündigen. Selber einen Zaun bauen geht auch nur mit Zustimmung der Vermieter. Gruß, NB


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