Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich habe mal mehrere Fragen, die ich der Einfachheit halber durchnummeriere: 1.) Was ist grundsätzlich zu tun, wenn der Arbeitgeber MÜNDLICH eine fristlose Kündigung ausspricht, diese aber nicht schriftlich nachgeholt hat? 2.) Hat man nach fristloser Kündigung Anspruch auf AL-Geld? 3.) Werden etwaige Ansprüche auf Resturlaub/Überstundenausgleich auf AL-Geld angerechnet? 4.) Werden diese Ansprüche sofort fällig bei fristloser Kündigung (ansonsten hätte man die freien Tage ja nehmen können)? 5.) Wenn die fristlose Kündigung aus Formmängeln oder nicht ausreíchend wichtigem Grund in eine ordentliche Kündigung umgewandelt würde - welche Vorteile (außer der "Optik" im Zeugnis/Lebenslauf) würden sich ergeben? Hätte es nicht sogar den NACHteil, dass Ansprüche auf Auszahlung des Urlaub nicht sofort gestellt werden können? 6.) Was kann und sollte man tun, wenn der Arbeitgeber die Zahlungen verweigert - es besteht der Verdacht, dass er auch nicht zahlen KANN. 7.) Ggf (wenn nicht durch 6 beantwortet): Wie verhält es sich mit ausstehenden Gehaltszahlungen aus der Zeit vor der Kündigung - Eile bei der Durchsetzung der Ansprüche erscheint geboten wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitgebers. Vielen Dank schon mal!!! Ich hoffe, es sind nicht zu viele Fragen auf einmal, aber es brennt uns unter den Nägeln. Schließlich sind vier Personen zu ernähren... Anja
Liebe Anja, diese Problematik sprengt den Rahmen des Forums. Suchen Sie schnellstmöglich (spätestens 3 Wo. nach Erhalt der KÜ) einen Fachanwalt auf. Bieten Sie dem Ag persönlich nochmals die Arbeitskraft an (die mündl. Kündigung ist unwirksam), es sei denn, es ist unzumutbar. Und gehen Sie, ebenfalls schnellstmöglich, zum Arbeitsamt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Anja, als mein Chef von meiner Schwangerschaft erfahren hat, hat er mich auf fristlos gekündigt. Ich bin gleich danach zum Anwalt und habe eine Wiedereinstellungsklage gemacht. Er mußte mich wieder einstellen, weil bei mir das Mutterschutzgesetz gewesen ist. Suche Dir bitte ganz schnell einen Anwalt und laß Dich deswegen beraten, allerdings solltest Du auch mit den Folgen des Mobbings auf Arbeit rechnen, denn ich komme damit nicht so gut klar! Ich drücke Dir die Daumen, dass alles gut wird! LG Jana
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße
Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...
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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
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