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Hallo Fr. Bader, mein Sohn war bei einer Tagesmutter untergebracht, die mir in der Zwischenzeit sehr viel Geld schuldet und es mir nicht auszahlt (es handelt sich an sie überwiesene Betreuungszuschüsse vom Jugendamt, die an mich weiterüberwiesen werden sollten, dessen ist sie sich auch bewußt). Ich habe mehrmals angefragt und angemahnt, ohne Erfolg. In der Zwischenzeit habe ich die Tagesmutter gewechselt, auch weil ich bald umziehe. Mit der alten Tagesmutter habe ich eine Kündigungsfrist von einem Monat laut Vertrag, der Vertrag würde somit Ende Januar auslaufen (habe schon im Dezember gekündigt) ABER wir haben auch einen Passus drinnen, dass eine fristlose Kündigung bei Vorliegen wichtiger Gründe erfolgen kann. IST dies ein wichtiger Grund? Also dass sie mir seit 2 Monaten mein Geld, was sie ja mehr oder weniger treuhänderisch auf dem Konto hat, nicht auszahlt? Aus meiner Sicht ist nämlich das Vertrauensverhältnis komplett hin. Kann ich fristlos kündigen? Muss ich ihr dann den Januar unter den Umständen überhaupt noch zahlen? Mein Sohn war nicht einmal bei ihr diesen Monat. Danke und LG und falls DU das liest... sorry, aber ich hatte wirklich einen langen Atem und irgendwann ist gut.
Hallo, ob Sie damit vor Gericht durchkämen kann man schlecht sagen. Ich schätze 50:50. Aber: sagen Sie ihr deutlich, dass ihr Verhalten evtl. stafrechtl. relevant ist. Gruß, NB
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