Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fristen, Arbeitgeber und Gesetz gehen auseinander

Frage: Fristen, Arbeitgeber und Gesetz gehen auseinander

Mitglied inaktiv

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Mein Arbeitgeber hat mich bereits im 8. Monat gefragt, wie lang ich Erziehunsurlaub nehme und ob ich drei Jahre nehme - dabei ist doch vom Gesetz her zunächst verlangt, daß man nur 2 Jahre festlegen muß und auch erst nach Entbindung, oder? Außerdem mußte ich dabei auch gleich sagen, ob ich danach wieder komme - ist das denn erforderlich? Ich muß vor der gesamten Erziehungszeit wirklich sagen, ob ich drei Jahre später wieder komme???? Gibt es dafür auch eine Gesetzesfrist? Oder darf mich der AG das wirklich alles so früh schon fragen und ich muß mich festlegen????? Wer hat ähnlich Erfahrungen und was wurde daraus - könnt mir auch emailen:o)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sandra, lt. Gesetzgeber muss man sich acht Wochen vor Antritt des EU schriftlich für die gesamte Zeit festlegen (sechs Wochen vorher, wenn man den EU im unmittelbaren Anschluss an den Mutterschutz nimmt). Dieser EU-Antrag ist verbindlich für die gesamte Zeit. Vorher müssen Sie keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Vor der Geburt kannst Du zwar eine Absichtserklärung machen, aber rechtsverbindlich ist die nicht. Das gilt für die Länge des EU und natürlich auch für die Frage, ob Du nach dem EU wiederkommst oder nicht. Die Länge des EU mußt Du 8 Wochen vor Antritt (bei EU direkt nach dem MuSchu 6 Wochen vor Antritt) verbindlich festlegen, zumindest für die ersten 2 Jahre. Du mußt aber sagen, daß Du das dritte Jahr später nehmen möchtest (wenn es denn so ist). Ich finde es aber verständlich, daß der AG jetzt schon so in etwa wissen möchte, was Du planst. Schließlich muß er u.U. eine Vertretung einstellen und einarbeiten. Unterstelle ihm also bitte keine böse Absicht, sondern nur ein berechtigtes Interesse. LG, Elisabeth.


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