Sabrina835
Hallo Fr. Bader, ich möchte gerne meine EZ vorzeitig beenden ( keine erneute Schwangerschaft oder andere "wichtige" Gründe) Ich bin Beamtin und bei der entsprechenden Stelle habe ich mich bereits informiert. Mir wurde mitgeteilt dass eine vorlaufzeit von 3 monaten wünschenswert wäre. Allerdings möchte ich bereits in ca. 2 Monaten wieder arbeiten. Gibt es eine rechtliche Frist zur vorzeitigen Beendigung oder könnte ich theoretisch auch den Antrag auf Wiederaufnahme des Dienstes zum 01.12.21 stellen? Vielen Dank!
Hallo, mit Beantragung der Elternzeit legt sich der Arbeitnehmer verbindlich fest. Einen Anspruch auf Verkürzung sieht das Gesetz nur in Ausnahmefällen vor, zum Beispiel wegen einer erneuten Geburt oder wegen Eintritts der Arbeitslosigkeit des anderen Elternteils. Der Arbeitgeber kann dementsprechend frei selber entscheiden, ob bei einer Verkürzung zustimmt oder nicht. Wenn er einer Verkürzung unter der Prämisse zustimmt, dass eine Vorlaufzeit von drei Monaten besteht, ist das zulässig. Liebe Grüße NB
Dojii
Verkürzung einer Elternzeit außerhalb der Sonderregeln benötigt grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers (§ 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG), hier kannst du es nicht einseitig verlangen - du bist schlicht auf die Kulanz deines Arbeitgebers (bzw. Dienstherren) angewiesen. Wenn dieser auf die 3 Monate Vorlaufzeit besteht, musst du das so akzeptieren, immerhin ist er so kulant nicht sofort nein zu sagen.
Sabrina835
Ja natürlich, das habe ich auch gelesen. Da aber geschrieben wurde es wäre wünschenswert ist es für mich nicht fest bindend und über eine gesetzliche Frist habe ich nichts gefunden.
Dojii
Es gibt keine gesetzliche Frist, weil der Arbeitgeber des selbst entscheiden darf. Du hast grundsätzlich kein Recht auf Verkürzung, daher darf der Arbeitgeber seine Zustimmung von einer eigenen Frist abhängig machen. Du kannst eben Glück haben, dass er eine kürzere Frist akzeptiert, oder eben Pech haben, dass er auf seine eigene Frist von 3 Monaten besteht - denn das wäre sein Recht nach dem BEEG. Fakt ist, du hast kein Recht darauf, eine kürzere Frist einseitig durchzusetzen.
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