Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frist Teilzeitantrag nach Elternzeit / verlänerung Elternzeit

Frage: Frist Teilzeitantrag nach Elternzeit / verlänerung Elternzeit

SchnuffelXX

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Eleternzeit (2 jahre eingereicht) endet am 9.Mai, hier wird mein Kleiner 2 jahre alt. Bereits im November hatte ich mit meinem Arbeitgeber ein Gespräch zum Wiedereinstieg, dieser teilte mir hier mit, dass er mich nur mit mindestens 4 stunden täglich am liebsten mit 5 std einstellen kann. Dies sind 60-70%. Ein Einstieg mit 40% wird künftig nicht mehr möglich sein, auch wenn dies bisher so getätigt wurde. Wo er mich einsetzt wüsste er noch nicht, und ich solle mir bis Januar gedanken machen und Bescheid geben wie lange ich mindestens arbeiten kann. Wollte eigentlich mit 3/3,5 std beginnen und dann wenn mein Kind durch den Kindergarten andere Betreuungszeiten erhält entsprechend aufstocken. Nun hatte ich meinen Arbeitgeber per Email darüber informiert, dass mein Wunsch 3,5 std täglich wäre ich jedoch auch gerne die von ihm angebotenen 4 stunden täglich annehme. Und dass durch die Krippenbetreuung mir möglich ist vormittags zu arbeiten und gerne auf ein weiteres gespräch kommen würde. Hierrauf hat er sich kurz und knapp gemeldet dass wie bereits erwähnt ein einstieg mit 40-50% schwierig ist und er sich nach absprache mit der personalabteilung sich bei mir in den nächsten tagen konkret meldet. Dies ist nun bereits 2 wochen her und ich bin mir nicht sicher ob die von mir verfasste email als ofizieller teilzeitantrag gilt oder ob ich besser noch einen einreichen sollte. Dieser sollte doch dann bis zum 8. februar beim ag eingehen, damit ich die 3 monatsfrist nicht versäume? Ich weiss nicht genau wie ich die lange wartezeit aufnehmen soll, wird auf zeit gespielt, oder wissen sie einfach noch nicht wohin mit mir. Das macht mich ganz verrückt..zumal beim pers gespräch die aussage war, dass es doch ein positives zeichen ist wenn sie mich höher einstellen wollen und sie mit meiner arbeitsweise zufrieden waren.. Zum anderen wollte ich nachhören ob ich ein recht auf eine elternzeitverlängerung habe (1 jahr) und ob der ag hier zustimmen muss auch wenn ich bereits einen tza gestellt habe. Falls der ag mir jetzt keine geeignete stelle anbieten kann dachte ich daran die elternzeit noch ein jahr zu verlängern um dann durch den kindergarten mit nachmittagsbetreuung in einem jahr viell die möglichkeiten zu haben die der ag fordert. Wie wäre hier die frist? Ich würde mich sehr über eine antwort von ihnen freuen. Liebe grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, auf jeden Fall einen schrfitlichen Antrag stellen! Sie haben auch einen Anspruch auf Verlängerung, Antragsfrist 7 Wo Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich arbeite seit ...in einer Firma mit weniger als 15 Arbeitnemern. ... Am ...bekam ich die schriftliche Ablehnung für den Teilzeitantrag, ich kann jedoch gerne in Vollzeit wiederkommen nach der Elternzeit. Ich habe zurückgeschrieben, dass ich dies aufgrund der Betreuungszeit in der Krippe nicht realisieren kann und um Rückmel ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...