Glücksfee
Hallo Frau Bader. Wenn ich als freiwillig gesetzlich Krankenversicherte in der Elternzeit einzelne Stunden ( 2 pro Monat) arbeite würde dann entfallen, dass ich den Eigenanteil zur Versicherung tragen muss? Ist das an eine Mindestanzahl von Arbeitsstunden gekoppelt? Viele Grüße und Danke! Glücksfee
Hallo, bei 2 Stunden pro Monat werden jedoch geringfügig beschäftigt sein. Und dann müssen Sie die Krankenversicherung weiter selber tragen. Liebe Grüße NB
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Sehr geehret Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir mit meiner Frage weiterhelfen! Ich bin seit 2011 freiwillig gesetzlich versichert, mein Ehemann ist privat versichert. Aus diesem Grund musste ich während der Elternzeit unseres ersten Kindes monatlich einen Eigenbetrag von ca. 360 Euro an die GKV abführen. Ich habe nun wieder angefangen ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meine Elternzeit zu Mitte September beendet und befinde mich noch im Resturlaub. Mein Arbeitgeber hat mich zu Ende Oktober gekündigt, so dass ich mich zum 01.11 arbeitslos melden müsste. Da mein Kleiner aber alle Nase lang krank ist, bin ich am überlegen die Elternzeit ohne Einkünfte zu verlängern. Meine Frage ...
Hallo Frau Bader, ich frage für meine schwangere Freundin. Sie ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und wird Ende April entbinden. Wie verhält sich das mit der Krankenversicherung? Muss sie dann in der Elternzeit weiter gesetzl. Krankenversicherung bezahlen? Sie ist NICHT verheiratet. Dankeschön für Ihre Mühe und viele Grüße
Liebe Frau Bader, ich versuche schon länger in Erfahrung zu bringen, -ob ich während der Elternzeit beitragspflichtig bin wenn mein Mann und ich beide freiwillig Krankenversichert sind, oder ob ich monatlich ca. 180€ zahlen, muss. - Wenn man im Jahr weniger Einkommen als monatlich 435€ hat, dann wäre ich beitragsfrei, außer in der Zeit, die wi ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei den folgenden Fragen helfen: 1. Ich bin verbeamtet und freiwillig versichert. Nach Auskunft meiner Krankenkasse erhalte ich kein Mutterschaftsgeld, da ich auch keinen Anspruch auf Krankengeld habe (§ 24i SGB V). Ich bekomme weiter meine Besoldung. Ich lasse mir eine Negativbescheinigung v ...
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