Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit freiwillig verlängern trotz Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit freiwillig verlängern trotz Kündigung

medusa21685

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meine Elternzeit zu Mitte September beendet und befinde mich noch im Resturlaub. Mein Arbeitgeber hat mich zu Ende Oktober gekündigt, so dass ich mich zum 01.11 arbeitslos melden müsste. Da mein Kleiner aber alle Nase lang krank ist, bin ich am überlegen die Elternzeit ohne Einkünfte zu verlängern. Meine Frage ist, ob das so einfach geht und worauf ich achten muss? Kann ich mich dann, wenn ich das Gefühl habe das mein Kleiner im KiGa gut aufgehoben ist, einfach zB für den 01.01.18 arbeitslos melden? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie müssen sich sofort arbeitslos melden 2. Die EZ verlängern können Sie nicht, aber Sie müssen erst ab dem 3. Geb. zur Verfügung stehen (dann bekommen Sie auch erst Leistungen). 3. Achten Sie darauf, wie Sie sich krankenversichern. 4. Denken Sie über eine Kündigungsschutzklage nach Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ohne AG keine EZ, bei wem willst du die denn verlängern? Du bist dann einfach Hausfrau und kannst hoffentlich in die gesetzliche Pflichtversicherung Deines Ehemannes. Und nein, du hättest dich schon lange beim AA melden müssen. Nicht erst am 1.11 oder 1,01. Sondern spätestens am Tag wo du die Kündigung erhalten hast. Die hätten dir sicherlich gesagt ob die Kündigung überhaupt rechtens ist. Und dir geraten Kündigungsschutzklage einzureichen. Falls das noch nicht geschehene, BEIDES !!! dringend nachholen. Aktuell droht dir eine Sperre. Das Amt wird nämlich sicherlich davon ausgehen das du die Kündigung durch eigenes fragwürdiges Verhalten verursacht hat, denn warum sonst wehrst du dich nicht gegen diese? Oder wird der Betrieb aufgelöst?


medusa21685

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Danke für die rasche Antwort! Es gibt eine längere Vorgeschichte dazu aber das würde den Rahmen sprengen. Ich bin am Samstag aus dem Urlaub und hatte da die Kdg in der Post. Du weißt nicht zufällig, dass wenn ich das "Hausfrauen" da sein leid bin (wobei ich gerne wieder so schnell wie möglich in Arbeit möchte aber ich halt die Bedenken wegen der Krankheitsanfällig von meinem Kleinen habe) ich ganz normal Arbeitslosengeld bekomme?


Mitglied inaktiv

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wenn Du die Kündigung erst wenige Tage hat, dann auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen. Hast du 2-3 Wochen zeit für. danach gilt die Kündigung als angenommen, selbst wenn nicht gerechtfertigt. Und klar, wenn du keine Hausfrau mehr sein willst, kannst du dich arbeitslos und auch -suchend melden. je nachdem ob du dann Anspruch (noch) hast auf ALG1 wirst du es dann auch bekommen - nach einer evtl, Sperre. Ob die droht oder nicht wird halt unterschiedlich gehandhabt. Wegen dem Klageweg, man wird sich wahrscheinlich außerhalb des Gerichtes einigen. Läuft oft so. Damit hättest du dann aber auch was für das AA in der Hand. Und evtl eine ordentliche Abfindung.


Mitglied inaktiv

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Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, dann gibt es selbstverständlich auch kein ALG! Du darfst natürlich so lange du möchtest, bei deinem Sohn zu Hause bleiben, hoffentlich bist du in der KV familienversichert über deinen Mann. Einkünfte hast du dann aber keine. Dafür ist dein Mann dann unterhaltspflichtig dir gegenüber.


peekaboo

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betreut ist, wenn Du arbeitest. Du würdest ggf. auch nur Anteilmäßig ALG bekommen... Sprich Du hast vorher 40 Std gearbeitet und könntest jetzt nur noch 20 Std, dann würdest Du auch nur für 20 Std ALG bekommen. LG Peeka


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