Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Im Normalfall errechnen sich die Sozialabgaben (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung etc.) ja nach dem Gehalt. Ist es möglich und legal, freiwillig höhere Abgaben zu zahlen, obwohl das eigentliche Gehalt gering oder nicht vorhanden ist? Kann man sich dadurch eine höhere Rente sichern? Hintergrund: Schwiegermutter soll/will unser Kind betreuen, will aber kein Gehalt dafür. Allerdings möchte sie auch gerne sozialversicherungspflichtig arbeiten, um was für ihre Rente zu tun. Wir würden sie gerne offiziell beschäftigen, können aber natürlich nicht soviel Gehalt zahlen wie sie zuletzt bei ihrem Arbeitgeber erhalten hat. Viele Grüße Andrea
Liebe Andrea, wenn man 630er ist, kann man sich freiwillig rentenversichern. Ob das sinnvoll ist, ist eine Einzelfallsache. Zum einen geht es um die Mindesarbeitszeit für einen Rentenanspruch, zum anderen um die Höhe. Bei dem Problem kann Ihre KK helfen. Oder Sie wenden Sie an die BfA in Berlin. Gruß, NB Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, wenn es nur um die Rente geht: ich wuerde die in Frage kommenden Betraege einfach anders anlegen, so dass sie ab dem Rentenalter jeden Monat einen bestimmten Betrag bekommt. Soviel ich weiss, ist der Ertrag sowieso hoeher als bei der "richtigen" Rente. Das nuetzt natuerlich nichts, wenn sie noch Einzahlungsjahre sammeln moechte oder so. Gruss DUSA
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